Verlängerung Design Finnland

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Finnland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
250,00 EUR
SKU
2560
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtPRH
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
250,00 EUR

Unsere umfassende Unterstützung bei der Designverlängerung in Finnland

Als erfahrene Kanzlei übernehmen wir die gesamte Abwicklung der Designverlängerung in Finnland, damit Ihr Design ohne Unterbrechung geschützt bleibt. Der Schutz eines Designs kann in Finnland insgesamt bis zu 25 Jahre betragen, wobei die Schutzdauer alle fünf Jahre um fünf Jahre verlängert werden kann. Wir sorgen dafür, dass alle notwendigen Schritte fristgerecht durchgeführt werden, sodass Sie sich keine Sorgen um Fristen oder zusätzliche Gebühren machen müssen.

1. Überwachung der Schutzdauer und rechtzeitige Benachrichtigung

Der Designschutz in Finnland wird zu Beginn für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt, beginnend mit dem Anmeldetag. Wir übernehmen für Sie die Überwachung der Schutzdauer und stellen sicher, dass Sie rechtzeitig über die bevorstehenden Verlängerungen informiert werden. Auf diese Weise haben Sie genügend Zeit, um die erforderlichen Verlängerungsgebühren zu entrichten und die Schutzrechte Ihres Designs fortzusetzen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Ablauf der Schutzfrist und stellen sicher, dass alles korrekt und pünktlich erledigt wird.

2. Verlängerung des Designschutzes in Finnland

Nach der anfänglichen Schutzfrist von fünf Jahren können Sie den Schutz für Ihr Design in Finnland bis zu viermal um jeweils fünf Jahre verlängern. Die Verlängerung erfolgt durch die Einreichung eines Antrags beim finnischen Patent- und Markenamt sowie die Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühren. Die Verlängerungsanträge müssen im letzten Jahr der jeweiligen Schutzperiode eingereicht werden, um den ununterbrochenen Schutz zu gewährleisten.

Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens im letzten Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden. Nur so bleibt der Schutz Ihres Designs für die nächste Periode gewährleistet. Wir kümmern uns um den gesamten Antrag und stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen korrekt und fristgerecht eingereicht werden.

3. Verspätete Zahlung und Zuschlagsgebühren

Falls die Verlängerungsgebühr nach Ablauf der Schutzdauer eingezahlt wird, wird eine Zuschlagsgebühr fällig. Diese Zuschlagsgebühr wird bereits im ersten Monat der Verspätung erhoben und beträgt 50 % der regulären Verlängerungsgebühr. Je länger die Zahlung verzögert wird, desto höher fällt die Zuschlagsgebühr aus. Wir sorgen dafür, dass die Zahlung pünktlich erfolgt und halten Sie über den Status des Verlängerungsverfahrens auf dem Laufenden.

Sollte es dennoch zu einer verspäteten Zahlung kommen, stehen wir Ihnen zur Seite, um die erforderliche Zahlung zu leisten und eine möglichst geringe Zuschlagsgebühr zu gewährleisten.

4. Benötigte Unterlagen und Informationen für die Verlängerung

Um die Verlängerung Ihres Designs in Finnland vorzunehmen, benötigen wir folgende Informationen:

  • Registernummer Ihres Designs: Diese ist erforderlich, um das Design korrekt zu identifizieren und die Verlängerung anzufordern.
  • Anmeldedaten: Das Anmeldedatum Ihres Designs, damit wir die Schutzfrist und Verlängerungsfristen korrekt überwachen können.

Wir prüfen alle relevanten Informationen und stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

5. Kosten und Gebühren für die Designverlängerung

Unsere Preise für die Verlängerung eines Designs in Finnland verstehen sich pro Design und pro Schutzperiode und beinhalten die Amtsgebühren. Zusätzlich fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an, wenn diese in Ihrem Fall zutrifft. Die genaue Höhe der Verlängerungsgebühr variiert je nach den amtlichen Vorschriften und der jeweiligen Schutzperiode. Sollte eine verspätete Zahlung erforderlich sein, wird zusätzlich eine Zuschlagsgebühr erhoben, die nicht im Standardpreis enthalten ist und separat berechnet wird.

Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit über alle anfallenden Kosten informiert sind und alle Zahlungen rechtzeitig vorgenommen werden, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.

6. Frühzeitige Beauftragung für eine pünktliche Verlängerung

Wir empfehlen Ihnen, uns frühzeitig mit der Verlängerung zu beauftragen, damit die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig vorgenommen werden können. So stellen wir sicher, dass keine Fristen versäumt werden und Sie keine Zuschlagsgebühren zahlen müssen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, während wir uns um den rechtzeitigen Schutz Ihres Designs kümmern.

Unser Service für eine reibungslose Designverlängerung in Finnland

Vertrauen Sie auf unsere umfassende Expertise, um den Designschutz für Ihr Produkt in Finnland effizient und ohne Verzögerungen zu verlängern. Wir kümmern uns um alle administrativen Schritte, überwachen alle Fristen und stellen sicher, dass die Verlängerung schnell und ohne zusätzliche Kosten durchgeführt wird. Mit unserer Unterstützung bleibt Ihr Design in Finnland jederzeit geschützt.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte