Verlängerung Design Estland

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Estland beauftragen und die Erstreckung auf die nächste Schutzdauer erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designrechts. Mehr Details finden Sie weiter unten.
650,00 EUR
SKU
2545
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtEPA
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Rechts bzw. beanspruchter Prioritätstag
  
650,00 EUR

Erläuterung unserer Beratungsleistungen und des Verfahrens zur Designverlängerung in Estland

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Estland, sodass Ihre Rechte an Ihrem Design ununterbrochen bestehen bleiben. Wir überwachen die Schutzdauer Ihres Designs und informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Verlängerungen. Der Designschutz kann alle fünf Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängert werden.

1. Überwachung und rechtzeitige Information

Sobald Ihr Design in Estland eingetragen wurde, beginnt der Schutz für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Anmeldetag. Wir überwachen die Schutzdauer und benachrichtigen Sie frühzeitig, wenn eine Verlängerung erforderlich ist. So stellen wir sicher, dass Ihr Designschutz nie unterbrochen wird. Zur Beauftragung benötigen wir die Registernummer Ihres Designs.

2. Verlängerung des Designschutzes

Der Designschutz kann insgesamt bis zu viermal um jeweils fünf Jahre verlängert werden, sodass eine Gesamtlaufzeit von bis zu 25 Jahren erreicht werden kann. Die Verlängerung erfolgt durch die Einreichung eines Antrags beim zuständigen Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist eingereicht werden. Sollte diese Frist versäumt werden, kann der Antrag auch noch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer eingereicht werden, jedoch wird in diesem Fall eine Zuschlagsgebühr fällig.

3. Zuschlagsgebühr bei verspäteter Zahlung

Wird die Verlängerungsgebühr nach Ablauf der Schutzdauer bezahlt, wird eine Zuschlagsgebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt bereits im ersten Monat nach Ablauf der Schutzfrist 50 % der üblichen Verlängerungsgebühr. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

4. Benötigte Informationen für die Beauftragung

Für die Verlängerung Ihres Designs benötigen wir die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Diese Information ist notwendig, um den Verlängerungsprozess zügig einzuleiten und sicherzustellen, dass keine Fristen versäumt werden.

5. Kosten und Gebühren

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode. Sie beinhalten die Amtsgebühren sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die Zuschlagsgebühr im Falle einer verspäteten Zahlung ist nicht in den Standardpreismodellen enthalten und muss separat bezahlt werden.

6. Frühzeitige Beauftragung für eine fristgerechte Verlängerung

Um sicherzustellen, dass Ihr Designschutz in Estland ohne Unterbrechung fortbesteht, empfehlen wir, uns frühzeitig mit der Durchführung der Verlängerung zu beauftragen. Nur so können wir gewährleisten, dass die Antragstellung und die Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Zuschlagsgebühren erfolgen.

Unser Service für eine effiziente und fristgerechte Designverlängerung in Estland

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die Verlängerung Ihres Designschutzes in Estland sicher und ohne Verzögerungen durchzuführen. Wir überwachen alle Fristen und kümmern uns um die rechtzeitige Antragstellung und die Zahlung der erforderlichen Gebühren, sodass Ihr Design jederzeit geschützt bleibt.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte