Verlängerung Design in Dschibuti

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Dschibuti beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
800,00 EUR
SKU
2680
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und MarkenamtOffice of Industrial Property and Commerce (ODPIC)
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
800,00 EUR

Unsere Leistungen für die Verlängerung Ihres Designs in Dschibuti

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die vollständige Abwicklung der Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Designs in Dschibuti. Wir überwachen die Schutzperioden Ihres Designs und informieren Sie rechtzeitig über bevorstehende Verlängerungen, damit Ihr Design jederzeit ununterbrochen geschützt bleibt.

1. Maximale Schutzdauer und Verlängerungsoptionen

In Dschibuti beträgt die maximale Schutzdauer eines eingetragenen Designs 15 Jahre, vorausgesetzt, dass die Verlängerungen fristgerecht vorgenommen werden. Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung beim zuständigen Amt und wird zunächst für eine erste Schutzperiode von 5 Jahren gewährt. Dieser Zeitraum kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, sodass die Gesamtdauer des Schutzes 15 Jahre beträgt.

2. Verfahren zur Verlängerung

Die Verlängerung eines eingetragenen Designs in Dschibuti erfolgt durch einen förmlichen Antrag beim zuständigen Amt sowie die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Schutzfrist gestellt werden. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren muss innerhalb der laufenden Schutzfrist erfolgen, um den Designschutz nahtlos fortzusetzen.

3. Verspätete Verlängerung und Zuschlagsgebühren

Falls die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt oder die Gebühren nicht rechtzeitig gezahlt werden, besteht die Möglichkeit einer verspäteten Verlängerung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzfrist. In diesem Fall wird jedoch ein Gebührenaufschlag erhoben. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, endet der Designschutz unwiderruflich, und eine Verlängerung ist nicht mehr möglich.

4. Benötigte Informationen für die Verlängerung

Um die Verlängerung für Sie durchzuführen, benötigen wir die folgenden Informationen:

  • Registernummer Ihres Designs
  • Anmeldedatum Ihres Designs beim Amt

Diese Informationen sind notwendig, um den Verlängerungsantrag korrekt und fristgerecht einzureichen.

5. Kosten und Gebühren

Unser Angebot umfasst:

  • Fristgerechte Verlängerung eines einzelnen Designs
  • Unsere Beratungshonorare sowie die allgemeinen Amtsgebühren für die Verlängerung

Die genannten Kosten decken die regulären Gebühren für die Antragstellung und Verlängerung ab, die innerhalb der Schutzfrist erfolgen müssen. Zuschlagsgebühren für eine verspätete Verlängerung sind nicht im Standardangebot enthalten und müssen separat beglichen werden.

6. Warum rechtzeitige Beauftragung wichtig ist

Wir empfehlen, uns frühzeitig mit der Verlängerung zu beauftragen, damit die Antragstellung und die Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne zusätzliche Gebühren erfolgen können. Dies gewährleistet, dass der Schutz Ihres Designs in Dschibuti nahtlos fortgeführt wird.

Ihr verlässlicher Partner für Designverlängerungen in Dschibuti

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Fachwissen, um den Designschutz für Ihr Produkt in Dschibuti effizient und rechtzeitig zu verlängern. Wir kümmern uns um alle administrativen Aufgaben und stellen sicher, dass Ihr Design jederzeit vollständig geschützt bleibt. Mit unserer Unterstützung können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir den Schutz Ihrer kreativen Arbeit gewährleisten.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte