Verlängerung Design in Dominikanische Republik
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in der Dominikanischen Republik beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
1.000,00 EUR
SKU
2660
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 15 |
Patent- und Markenamt | ONAPI |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns hier mit der Durchführung der Verlängerung beauftragen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design in der Dominikanischen Republik vor. Wir überwachen die Schutzperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.
Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in der Dominikanischen Republik beträgt 15 Jahre, vorausgesetzt es wurde zweimal verlängert.
Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in der Dominikanischen Republik und einer ersten Periode von 5 Jahren, die zweimal verlängert werden kann.
Die Verlängerung des eingetragenen Designs in der Dominikanischen Republik erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Die Verlängerung muss in den letzten 6 Monaten vor Ablauf des Schutzrechts beantragt werden. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren soll innerhalb der laufenden Schutzfrist erfolgen.
Falls die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht fristgerecht erfolgen, wird die Verlängerung erfolgen, wenn die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von bis zu 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt wird. Für die verspätete Zahlung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, endet der Designschutz in Dominikanischen Republik.
Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.
Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.