Verlängerung eingetragenes Design in Deutschland

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Geschmacksmusters bzw. eingetragenen Designs in Deutschland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres DPMA Schutzrechts und - wenn möglich - den Tag der Anmeldung beim Amt (bzw. den Tag der beanspruchten Priorität). Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2175
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtDPMA
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Musters bzw. beanspruchter Prioritätstag
  
180,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs (ehemals Geschmacksmuster) in Deutschland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Schutzes in Deutschland vor. Wir überwachen die Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen Designs oder Geschmacksmusters bereit.

Designschutz in Deutschland wird für maximal 25 Jahre gewährt, vorausgesetzt die jeweiligen Schutzperioden wurden verlängert.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Geschmackmuster (Muster oder Modell) bzw. heute ein eingetragenes Design in Deutschland zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, idR beginnend mit dem Anmeldetag geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern. Dafür ist auch die Zahlung der amtlichen Verlängerungsgebühren erforderlich.

Die Gebühren zur Aufrechterhaltung des Designschutzes sind am letzten Tag desjenigen Monats fällig, der der Benennung des Monats entspricht, in den die Anmeldung fällt. Frühstens ein Jahr vor der Fälligkeit und spätestens bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit kann die Aufrechterhaltungsgebühr ohne Aufschlag an das Amt geleistet werden. Danach ist die Aufrechterhaltung noch bis zum Ablauf des 6. Monats nach der Fälligkeit (also 6 Monate nach Ablauf der letzten Schutzdauer) durch Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr samt eines Verspätungsaufschlages möglich. Sind diese Fristen versäumt wird das Recht aus dem Register gelöscht.

Unser Angebot versteht sich pro Design bzw. Geschmackmuster und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte