Verlängerung Design Dänemark
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | DKPTO |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Unsere Beratungsleistungen und das Verfahren zur Verlängerung eines Designs in Dänemark
Mit unserer Unterstützung können Sie die Verlängerung Ihres Designschutzes in Dänemark effizient und rechtssicher durchführen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
1. Erstberatung und Prüfung
Zu Beginn analysieren wir Ihre Designanmeldung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Wir prüfen, ob Ihre Designrechte noch gültig sind und welche spezifischen Anforderungen für die Verlängerung in Dänemark erfüllt sein müssen. In Dänemark kann ein eingetragenes Design nach Ablauf der ersten fünf Jahre verlängert werden.
2. Verlängerungsfristen und Zeiträume
In Dänemark beträgt der ursprüngliche Schutzzeitraum für ein Design fünf Jahre ab dem Anmeldetag. Eine Verlängerung kann in Dänemark für maximal drei aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils fünf Jahren beantragt werden. Das bedeutet, dass Ihr Design insgesamt bis zu 25 Jahre lang geschützt bleiben kann, wenn Sie alle Verlängerungen fristgerecht beantragen.
Die Verlängerung muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Schutzzeitraums beantragt werden. Um einen eventuellen Verlust des Schutzes zu vermeiden, empfehlen wir, die Verlängerung frühzeitig einzuleiten.
Verspätete Verlängerung: Sollte die Verlängerung nach Ablauf der regulären Frist beantragt werden, gibt es eine Nachfrist von sechs Monaten, in der die Verlängerung noch möglich ist. In diesem Fall fällt jedoch eine Nachgebühr an. Es ist daher ratsam, die Verlängerung rechtzeitig zu planen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
3. Vorbereitung des Verlängerungsantrags
Wir übernehmen die vollständige Vorbereitung des Antrags, einschließlich der erforderlichen Formulare und der Dokumentation. Dabei stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden, und beraten Sie zu den möglichen Gebühren, die für die Verlängerung anfallen.
4. Einreichung beim Dänischen Patent- und Markenamt
Nach der Erstellung des Antrags reichen wir diesen beim Dänischen Patent- und Markenamt (DKPTO) ein. Wir überwachen den gesamten Prozess und kümmern uns um alle Formalitäten, sodass Sie sich keine Sorgen um Fristen oder Dokumente machen müssen.
5. Nachverfolgung und Abschluss
Nach der Einreichung stehen wir in ständigem Kontakt mit dem DKPTO und informieren Sie regelmäßig über den Status Ihrer Verlängerung. Sobald die Verlängerung genehmigt wurde, bestätigen wir den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens und stellen Ihnen die entsprechenden Bescheinigungen zur Verfügung.
6. Beauftragung
Um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie uns direkt über das Formular auf dieser Seite beauftragen. Nach der Beauftragung werden wir umgehend mit der Bearbeitung Ihres Antrags beginnen und sicherstellen, dass Ihr Designschutz nahtlos verlängert wird. Unsere Experten stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite, um eine rechtzeitige und korrekte Verlängerung zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, um den langfristigen Schutz Ihrer Designs zu sichern.