Verlängerung Design in Burundi
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Burundi beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
500,00 EUR
SKU
2679
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 15 |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns hier mit der Durchführung der Verlängerung in Burundi beauftragen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design in Burundi vor. Wir überwachen die Schutzperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.
Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Burundi beträgt 15 Jahren.
Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in Burundi und einer ersten Periode von 5 Jahren, die zweimal verlängert werden kann.
Die Verlängerung des eingetragenen Designs in Burundi erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Die Verlängerung muss in den letzten Jahr vor Ablauf des Schutzrechts beantragt werden. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren muß innerhalb der laufenden Schutzfrist erfolgen. Verspätete Zahlungen können noch in einer Nachfrist von 4 Monaten unter Einzahlung eines Gebührenaufschlag von 50% erfolgen.
Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.
Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.