Verlängerung Design Benelux

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Benelux - Belgien, Niederlande und Luxemburg - beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs und den Tag der Anmeldung beim Amt (bzw. den Tag der beanspruchten Priorität). Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2177
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtBOIP
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
180,00 EUR


Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Benelux - Belgien, Niederlande und Luxemburg - um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs und den Tag der Anmeldung beim Amt bereit.

Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, in der Regel beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Verlängerung ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Ablauf des Tages, an dem die Schutzdauer endet, einzureichen. Dabei ist die Verlängerungsgebühr zu zahlen.

Ist der übliche Zeitraum für die Verlängerung des Designrechts nicht eingehalten worden, besteht die Möglichkeit unter Zahlung einer Aufschlagsgebühr, die Verlängerung binnen einer Nachfrist von 6 Monaten ab dem Schutzende nachzuholen.

Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte