Verlängerung Design in Bahrain

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Bahrain beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer einmalig um 5 Jahre von 10 auf bis zu 15 Jahre erlagnen. Auch können Sie uns hier mit der Zahlung der Jahresgebühren beauftragen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
750,00 EUR
SKU
2625
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Patent- und Markenamtmoic
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  

Maximal 10 Zeichen

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750,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Bahrain um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so bis zur Höchtschutzdauer möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Auch können Sie uns hier mit der Zahlung der Jahresgebühren beauftragen, die während der laufenden Schutzperiode anfallen.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Bahrain beträgt 15 Jahre vorausgesetzt, die erste Schutzdauer wurde verlängert und die Jahresgebühren wurden regelmässig bezahlt.

Der Schutzbeginn des eingetragenen Designrechts in Bahrain berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder falls bei der Anmeldung eine Priorität beanspucht wurde, ab dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach der Eintragung des Designs in das amtliche Register in Bahrain wird ein Design zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren, berechnet ab dem Schutzbeginn durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die erste Schutzdauer von 10 Jahren in Bahrain einmal verlängern und zwar um eine weitere Schutzperiode von 5 Jahren. Während der Schutzdauer sind jährliche Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen.

Die Verlängerung in Bahrain geschieht durch einen förmlichen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr was in den 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen soll. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Frist zu bezahlen. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung muß spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Wird die gewünschte Verlängerung erst in diesen 6 Monaten nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Verspätungszuschlag zu entrichten. Erfolgt dies nicht, endet der Designschutz.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte