Verlängerung Design Äthiopien

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Äthiopien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
1.000,00 EUR
SKU
2646
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)10
Patent- und MarkenamtEIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung beim Amt gemäß Registerangabe:
  
1.000,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Aufrechterhaltung des eingetragenen gewerblichen Design in Äthiopien vor.

Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Verlängerung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist einmal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.

Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt in Äthiopien mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim Amt. Vor Ablauf von fünf Jahren nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden,wenn nict schon bei der Anmeldung ein längerer Zeitraum angegeben wurde. Ansonsten endet der Schutz. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer in Tunesien um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren verlängern. Dies geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Verlängerung ist innerhalb der Schutzperiode während eines Zeitraums von 90 Tagen vor Ablauf des letzten Tages des Monats, in dem die Schutzdauer endet, einzureichen.

Die nachstehenden Preise für die Verlängerung verstehen sich pro eingetragenem Design und inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte