Titelschutzanzeige Deutschland
Rechtlicher Hintergrund
Grundsätzlich entsteht ein Markenrecht an einem Buchtitel mit dem Erscheinen des Werkes. Um schon im Vorfeld, also während Entwicklung und Produktion gegen Nachahmer geschützt zu sein, kann durch eine Titelschutzanzeige der Anspruch auf so genannten vorgezogenen Werktitelschutz bekannt gemacht werden.
Mit einer Titelschutzanzeige kann der Schutz eines Werktitels vorverlagert werden. Dies setzt voraus, dass das Werk in branchenüblicher Weise angekündigt wird und in angemessener Frist unter dem Titel erscheint (BGH, Urteil vom 22.06.1989 - I ZR 39/87 – Titelschutzanzeige). Publikationen, in denen Titelschutzanzeigen geschaltet werden können, sind z.B. das Titelschutz-Magazin, der Titelschutzanzeiger, das rundy Titelschutz-Journal oder im Börsenblatt des Börsenvereins.
Die Wirkung dieser Anzeige entspricht – zeitlich begrenzt – bereits der, die auch das Erscheinen des Werkes haben würde. Das geplante Buch sollte jedoch innerhalb einer „angemessenen Frist“ auf den Markt kommen, sonst verfällt der vorgezogene Werktitelschutz. Welche Frist angemessen ist, richtet sich nach der Art des Werkes. So werden etwa sechs Monate bis zum Erscheinen eines Titels im Bereich von Printmedien für ausreichend gehalten.