Schutzerweiterung einer IR-Marke

Hier können Sie uns mit der Erweiterung des Schutzes Ihrer IR-Marke für weitere Länder beauftragen. ACHTUNG: Sie benötigen eine schon angemeldete o. eingetragene IR-Marke. Durch diesen Auftrag werden zu den bereits mit der bestehenden IR-Marke geschützen Ländern weitere Länder hinzugefügt. Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unverhergesehene Kosten für die Anmeldung und Durchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.
980,00 EUR
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1794
980,00 EUR

Auftragsbeschreibung

Mit diesem Auftrag können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde an Sie erforderlich ist.

Kosten

Der Preis beinhaltet alle Kosten einschließlich offizielle Gebühren, unsere Anwaltskosten, diverse und unvorhergesehene Kosten für die Anmeldung und Durchführung einer widerspruchsfreien Markenanmeldung und den Erhalt einer Markenurkunde für den Mandanten. Es gibt keine versteckten oder unvorhergesehenen Kosten für den Mandanten.

Ablauf der Markenregistrierung

Der Auftrag zur Markenanmeldung umfasst die folgenden Tätigkeiten:

Prüfung der Schutzfähigkeit

Als erstes prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke eingetragen werden. Solche Zeichen sollen für jeden frei verwendbar bleiben.

Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob es bereits angemeldete oder eingetragene Marken gibt, die möglicherweise der Anmeldung der Marke entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.

Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihr Leistungsangebot, fragen bei Ihnen nach, für was Sie die Marke verwenden wollen. Ausgehend davon und mit Hilfe der vom Markenamt zulässigen Formulierungen können wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung erstellen. Die ermittelten Waren bzw Dienstleistungen klassifizieren wir in der vom Markenamt vorgeschriebenen Form nach der nach der Nizza-Klassifikation, der amtlichen Gliederung für Waren oder Dienstleistungen.

In der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses besteht die Kunst der Markenanmeldung. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Markenanmeldung nicht mehr ausgedehnt sondern nur eingeschränkt werden. Es sollte einerseits so weit gefasst sein, dass alle eventuell benutzten Waren oder Dienstleistungen erfasst sind aber es sollte nicht zu allgemein sein. So können Konflikte mit älteren Marken minimiert werden und Beanstandungen durch das Markenamt vermieden werden. Das spart Ihnen Zeit, Kosten und führt zu schnellerer Eintragung.

Übersendung der vorbereiteten Unterlagen zur Markenanmeldung zur Freigabe

Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen (Vollmacht und Formular zur Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung, insbesondere Entwurf des Warenverzeichnisses) übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.

Falls wir bei unserer Prüfung der Schutzfähigkeit festgestellt haben, dass die Markenanmeldung zurückgewiesen werden könnte, weisen wir Sie auf die Problematik ausdrücklich hin. In diesem Fall geben wir Ihnen auch konkrete Vorschläge was zu tun ist, um die Marke dennoch eintragen zu lassen. Das könnte zum Beispiel die Ergänzung um einen nicht beschreibenden Wortbestandteil oder ein Logo sein.

Weiterhin können Sie prüfen, ob in dem Entwurf des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses alles aufgeführt ist, wofür die Marke geschützt sein soll.

Sollte durch die vorgeschlagene Klassifizierung eine Klasse hinzugekommen sein und sich dadurch die Kosten erhöhen weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie den Vorschlag akzeptieren oder die zusätzliche Klasse streichen, um Kosten zu sparen.

Fertigung einer Markenanmeldung

Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.

Übersendung der Anmeldebestätigung und Rechnung

Die Anmeldebestätigung des Markenamtes prüfen wir und übermitteln diese unverzüglich an Sie zusammen mit unserer Kostennote. Die Anmeldebestätigung dient für Sie als Nachweis dafür, dass die Marke angemeldet wurde.

Zahlung der Gebühren an das Markenamt

Wir zahlen die Gebühren an das Markenamt, damit der Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird.

Führung der Standard-Korrespondenz mit dem Markenamt

Weiterhin führen wir die Standard-Korrespondenz mit dem Markenamt. Dazu gehören etwa kleinere Beanstandungen zu den Angaben in der Markenanmeldung. Sollte das Markenamt allerdings eine Verfügung erlassen, etwa um die Anmeldung zurückzuweisen, so bedürfte es einer gesonderten Beauftragung, damit wir tätig werden können. In einem solchen Fall leiten wir die Verfügung zusammen mit einem Auftragsformular an Sie weiter, informieren Sie über die notwendigen Schritte und ggf. anfallende Kosten. Sie können dann frei entscheiden, wie zu verfahren ist.

Sachstandsüberwachung der Anmeldung

Wir überwachen laufend den Stand des amtlichen Verfahrens und informieren Sie unaufgefordert, wenn es Neuigkeiten gibt. Gegebenenfalls setzen wir uns mit dem Markenamt in Verbindung, um das Anmeldeverfahren zu beschleunigen.

Hinweis auf Möglichkeit zur Ausdehnung des Markenschutzes

Vor Ablauf von sechs Monaten nach der Markenanmeldung ist es möglich, die gleiche Marke in einem anderen Land anzumelden und bei dieser neuen Anmeldung den Anmeldestichtag der früheren Markenanmeldung zu beanspruchen (sog. Priorität). Wir schreiben Sie rechtzeitig an, um Sie über diese Möglichkeit zu informieren.

Überwachung der Widerspruchsfrist

Wir überwachen die Widerspruchsfrist und teilen Ihnen gegebenenfalls mit, wenn ein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingelegt worden ist. Im Falle eines Widerspruchs übersenden wir Ihnen die Unterlagen und ein Auftragsformular unsererseits. Darin enthalten ist eine Kosteneinschätzung für eine Vertretung durch uns im Widerspruchsverfahren. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie uns mit der Vertretung beauftragen wollen.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde

Nachdem wir die Markenurkunde vom Markenamt erhalten haben prüfen wir diese, ob alle Angaben richtig sind und lassen ggf. Korrekturen vornehmen. Die Urkunde übersenden wir Ihnen im Original zusammen mit wichtigen Hinweisen, wie Sie die Marke verwenden sollen, ob und wo das (R)-Zeichen angebracht werden kann, welche Fristen zu beachten sind und bieten Ihnen die Durchführung der Markenüberwachung an.

Markenüberwachung

Damit Sie rechtzeitig informiert werden, wenn Dritte eine identische oder ähnliche Marke anmelden, ist eine Markenüberwachung dringend notwendig. Wir informieren Sie dazu im Rahmen der Übersendung der Urkunde und unterbreiten Ihnen ein Angebot.

Überwachung Verlängerungsfrist

Die Marke muss rechtzeitig vor Ablauf der Schutzdauer verlängert werden. Wir überwachen diese Frist, weisen Sie rechtzeitig darauf hin und unterbreiten Ihnen ein Angebot zur Markenverlängerung.

Vertretung bei Markenverletzungen

Sollten Sie feststellen, dass jemand Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung verwendet, so sind wir jederzeit für Sie da. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte.

Was passiert, wenn die Markenanmeldung vor Einreichung des Antrages abgebrochen wird?

Wenn Sie die Markenanmeldung vor Einreichung des Antrages nicht fortsetzen wollen rechnen wir nur unser Anwaltshonorar ab und erstatten ggf die nicht angefallenen Kosten.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte