Patentanmeldung Deutschland
Anzahl beinhalteter Patentansprüche | 10 |
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Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 36 |
Patent- und Markenamt | DPMA |
Schutzdauer (Jahre) | 20 |
Kosten für zusätzlichen Patentanspruch | 150,00 EUR |
Verfahrensabauf
Nach Auftragserteilung sichten wir die Unterlagen und setzen uns mit Ihnen zunächst telefonisch in Verbindung um die Einzelheiten zu erläutern. Häufig brauchen wir noch weitere Angaben, die Sie uns dann per Email zusenden können. Basierend darauf bereiten wir eine Patentschrift einschließlich der Patentansprüche vor welche wir Ihnen zur Durchsicht und Freigabe übermitteln.
Anschließend reichen wir die Patentanmeldung beim Patentamt ein. Das Patentamt prüft nunmehr die Patentanmeldung. Einfache Korrespondenz führen wir ohnen weitere Kosten mit dem Patentamt.
Nach etwa drei Jahren wird das Patent erteilt. Die Urkunde übersenden wir Ihnen und informieren Sie auch jederzeit rechtzeitig über laufenden Fristen, insbesondere die Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren.
Was ist ein Patent?
Das Patent dient dem Schutz technischer Erfindungen. Dem Inhaber eines Patents steht für die maximale Schutzdauer von 20 Jahren ein räumlich begrenztes Nutzungsmonopol für die patentierte Erfindung zu. Erfindungen in diesem Sinne können sich sowohl auf Erzeugnisse als auch auf Verfahren beziehen. Voraussetzung ist aber immer, dass ein „technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst“ wird. Wenn Ihre Idee nicht diese „Technizität“ aufweist, können Sie den begehrten Schutz vielleicht durch die Anmeldung einer eingetragenen Marke oder eines eingetragenen Designs bzw. Geschmacksmusters erreichen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Mit einem Erzeugnispatent kann Schutz für Gegenstände, wie z. B. Maschinen und deren Teile, Anordnungen von Einzelteilen, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe oder Arzneimittel beansprucht werden.
Daneben gibt es Verfahrenspatente. Diese schützen beispielsweise Verfahren zur Herstellung eines Produkts, Arbeitsverfahren, oder auch die Verwendung eines Produkts für einen bestimmten Zweck. Kein Dritter darf das geschützte Verfahren in Deutschland anwenden. Ohne die Zustimmung des Patentinhabers oder der Patentinhaberin ist es Dritten verboten, das patentierte Erzeugnis in Deutschland herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.
Kosten der Patentanmeldung
Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich zusammen aus den Gebühren des Patentamts und dem Honorar des Rechtsanwalts. In unseren Pauschalangeboten sind sowohl die Gebühren des Patentamtes als auch die Anwaltskosten enthalten. Sollte sich im Laufe der Vorbereitung der Patentschrift herausstellen, dass eine Einreichung nicht zweckmäßig ist rechnen wir nur den Aufwand nach Zeit ab.