Markenverlängerung Schweiz
Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in der Schweiz beauftragen. Der Preis beinhaltet die Gebühren für die Verlängerung einer Marke.
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 Jahre ab Anmeldetag |
Verlängerungsfrist | 12 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag) |
Verlängerung um x Jahre | 10 |
Benutzungsnachweis erforderlich | Nein |
Nachfrist zur Verlängerung | 6 Monate ab Schutzdauerende |
Kosten weitere Klasse | 0,00 EUR |
Gebühr verspätete Verlängerung | Ja |
Details zum Auftrag Markenverlängerung Schweiz
Wir verlängern für Sie Ihre Marke mit einer Klasse und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein.
Markenerneuerung in der Schweiz: Schutz Ihres geistigen Eigentums
Die Markenerneuerung in der Schweiz ist ein entscheidender Prozess zur Aufrechterhaltung des rechtlichen Schutzes Ihrer Marke. Als führender Markenanwaltsdienst bietet Liesegang & Partner fachkundige Unterstützung bei der effizienten und kostengünstigen Erneuerung Ihrer Schweizer Marken.
Warum Ihre Marke in der Schweiz erneuern?
Die Erneuerung Ihrer Marke in der Schweiz ist wichtig für:
- Aufrechterhaltung der exklusiven Rechte an Ihrer Marke
- Verhinderung der Nutzung ähnlicher Marken durch Wettbewerber
- Bewahrung des Wertes und der Bekanntheit Ihrer Marke
- Sicherstellung des fortlaufenden rechtlichen Schutzes Ihres geistigen Eigentums
Unsere Markenerneuerungsdienstleistungen für die Schweiz
Liesegang & Partner bietet umfassende Markenerneuerungsdienstleistungen, einschließlich:
- Rechtzeitige Einreichung des Erneuerungsantrags
- Bearbeitung aller offiziellen Kommunikationen
- Überwachung von Erneuerungsfristen
- Sicherstellung der Einhaltung des Schweizer Markenrechts
Der Markenerneuerungsprozess in der Schweiz
Der Markenerneuerungsprozess in der Schweiz umfasst:
- Einreichung eines Erneuerungsantrags
- Zahlung der offiziellen Erneuerungsgebühr
- Erhalt der Erneuerungsbestätigung vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen
- Erneuerungszeitraum: 10 Jahre ab Anmeldedatum
- Erneuerungsfrist: 12 Monate vor Ablauf
- Verspätete Erneuerung: Bis zu 6 Monate nach Ablauf möglich
- Benutzungsnachweis: Nicht erforderlich
- Vollmacht: Beglaubigung notwendig
Verständnis der Schweizer Markenerneuerung
Schweizer Markenerneuerungen sind unkompliziert, ohne erforderlichen Benutzungsnachweis. Der Prozess gewährleistet den fortlaufenden Schutz Ihrer Marke im Schweizer Markt.
FAQs
F: Wie oft sollte ich meine Schweizer Marke erneuern?
A: Alle 10 Jahre ab dem Anmeldedatum.
F: Gibt es eine Nachfrist für verspätete Erneuerungen?
A: Ja, bis zu 6 Monate nach dem Ablaufdatum.
F: Muss ich für die Erneuerung die Benutzung meiner Marke nachweisen?
A: Nein, ein Benutzungsnachweis ist für die Erneuerung in der Schweiz nicht erforderlich.
Warum Liesegang & Partner für Schweizer Markenerneuerungen wählen?
- Expertise im Schweizer Markenrecht
- Effizienter und zeitnaher Erneuerungsprozess
- Wettbewerbsfähige Preisgestaltung
- Engagierte Unterstützung während des gesamten Erneuerungsverfahrens
Schützen Sie Ihre Marke in der Schweiz
Die Erneuerung Ihrer Marke in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung des Schutzes Ihrer Marke. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Ihre Schweizer Markenerneuerungen professionell und effizient zu handhaben und sicherzustellen, dass Ihr geistiges Eigentum im Schweizer Markt geschützt bleibt.