Markenverlängerung Polen
Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Polen beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 Jahre ab Anmeldetag |
Verlängerungsfrist | 12 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag) |
Verlängerung um x Jahre | 10 |
Benutzungsnachweis erforderlich | Nein |
Nachfrist zur Verlängerung | 6 Monate ab Schutzdauerende |
Kosten weitere Klasse | 0,00 EUR |
Gebühr verspätete Verlängerung | Ja |
Details zum Auftrag Markenverlängerung Polen
Wir verlängern für Sie Ihre Marke in Polen und zahlen die Verlängerungsgebühren ein.
Markenverlängerung in Polen: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Marke
Die Verlängerung Ihrer Marke in Polen ist entscheidend für den Erhalt des rechtlichen Schutzes und der Marktpräsenz Ihrer Marke. Bei Liesegang & Partner sind wir darauf spezialisiert, diesen Prozess zu optimieren und sicherzustellen, dass Ihre geistigen Eigentumsrechte geschützt bleiben.
Warum Ihre Marke in Polen verlängern?
Die Verlängerung Ihrer Marke in Polen ist wichtig für:
- Aufrechterhaltung der exklusiven Rechte an Ihrer Marke
- Verhinderung der Nutzung Ihrer Marke durch Wettbewerber
- Bewahrung Ihrer Marktposition und des Kundenvertrauens
- Vermeidung kostspieliger Neuanmeldungsprozesse
Unsere Markenverlängerungsdienstleistungen für Polen
Wir bieten umfassende Markenverlängerungsdienstleistungen, einschließlich:
- Rechtzeitige Einreichung der Verlängerungsanträge
- Verwaltung der offiziellen Gebühren
- Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten
- Laufende Statusaktualisierungen
Der Markenverlängerungsprozess in Polen
Der Markenverlängerungsprozess in Polen umfasst:
- Einreichung eines Verlängerungsantrags
- Zahlung der offiziellen Verlängerungsgebühr
- Bearbeitung eventueller Beanstandungen
- Erhalt der Verlängerungsbestätigung
Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen
- Verlängerung für eine Marke in einer Klasse
- 10-jährige Schutzfrist ab Anmeldedatum
- Verlängerungsfrist: 12 Monate vor Ablauf
- Verspätete Verlängerung bis zu 6 Monate nach Ablauf möglich
- Keine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich
- Kein Benutzungsnachweis notwendig
Verständnis der polnischen Markenverlängerung
Die Markenverlängerung in Polen gewährleistet einen fortgesetzten Schutz für 10 Jahre ab dem Anmeldedatum. Der Prozess ist unkompliziert, ohne Erfordernis einer notariell beglaubigten Vollmacht oder eines Benutzungsnachweises.
FAQs
F: Wann sollte ich meine Marke in Polen verlängern?
A: Verlängern Sie Ihre Marke innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum.
F: Kann ich nach dem Ablaufdatum verlängern?
A: Ja, eine verspätete Verlängerung ist bis zu 6 Monate nach Ablauf möglich, unterliegt jedoch zusätzlichen Gebühren.
F: Wie lange schützt die Verlängerung meine Marke?
A: Die Verlängerung erweitert den Schutz um weitere 10 Jahre.
Warum Liesegang & Partner für Markenverlängerungen in Polen wählen?
- Expertise im polnischen Markenrecht
- Effiziente und kostengünstige Dienstleistungen
- Proaktive Kommunikation während des gesamten Prozesses
- Engagierte Unterstützung durch erfahrene Fachleute
Schützen Sie Ihre Marke in Polen
Die Sicherung der Zukunft Ihrer Marke in Polen ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Ihre Markenverlängerungen effizient und effektiv zu verwalten und den kontinuierlichen Schutz Ihres geistigen Eigentums zu gewährleisten.