Markenverlängerung Neuseeland
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Verlängerungsfrist | 1 Jahr vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag) |
Verlängerung um x Jahre | 10 |
Benutzungsnachweis erforderlich | Nein |
Nachfrist zur Verlängerung | 12 Monate ab Schutzdauerende |
Kosten weitere Klasse | 500,00 EUR |
Gebühr verspätete Verlängerung | 100 EUR je Monat innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist ab Schutzdauerende |
Details zum Auftrag Markenverlängerung Neuseeland
Wir verlängern für Sie Ihre Marke in Neuseeland und zahlen die Verlängerungsgebühren ein.
Markenrechtsverlängerung in Neuseeland: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Marke
Die Verlängerung Ihrer Marke in Neuseeland ist ein entscheidender Schritt zur Aufrechterhaltung des rechtlichen Schutzes Ihrer Marke. Der Prozess gewährleistet, dass Ihre exklusiven Rechte zur Nutzung und Verteidigung Ihrer Marke auf dem neuseeländischen Markt ununterbrochen fortbestehen.
Warum Ihre Marke in Neuseeland verlängern?
Die Verlängerung Ihrer Marke in Neuseeland bietet mehrere Vorteile:
- Fortgesetzter Rechtsschutz: Behalten Sie die exklusiven Rechte an Ihrer Marke
- Marktvorteil: Verhindern Sie die Nutzung ähnlicher Marken durch Wettbewerber
- Markenwert: Bewahren und steigern Sie den Ruf Ihrer Marke
- Internationaler Handel: Unterstützen Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Neuseeland
Unsere Markenrechtsverlängerungsdienstleistungen für Neuseeland
Bei Liesegang & Partner bieten wir umfassende Dienstleistungen zur Markenrechtsverlängerung:
- Einreichung von Verlängerungsanträgen
- Bearbeitung offizieller Kommunikation
- Überwachung von Verlängerungsfristen
- Verwaltung von Mehrklassen-Verlängerungen
Neuseelands Markenrechtsverlängerungsprozess
Der Markenrechtsverlängerungsprozess in Neuseeland umfasst:
- Einreichung eines Verlängerungsantrags
- Zahlung der erforderlichen Gebühren
- Bearbeitung etwaiger offizieller Maßnahmen
- Erhalt der Verlängerungsbestätigung
Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen
- Inklusive Preisgestaltung: Unsere Gebühr deckt die offiziellen Verlängerungskosten für eine Klasse ab
- Erweiterter Schutz: Die Verlängerung gewährt 10 Jahre zusätzlichen Schutz
- Zeitnahe Bearbeitung: Wir bearbeiten Verlängerungen bis zu 1 Jahr vor Ablauf
- Nachfrist-Unterstützung: Verspätete Verlängerungen bis zu 12 Monate nach Ablauf möglich
Verständnis der neuseeländischen Markenrechtsverlängerung
Die Markenrechtsverlängerung in Neuseeland hat spezifische Merkmale:
- Verlängerungszeitraum: 10 Jahre ab Anmeldedatum
- Mehrklassen-Optionen: Zusätzliche Klassen können gegen Aufpreis verlängert werden
- Keine Benutzungsnachweise: Für die Verlängerung sind keine Nachweise der Markenbenutzung erforderlich
- Nachfrist: Verspätete Verlängerungen werden mit zusätzlichen Gebühren akzeptiert
FAQs
F: Wie oft muss ich meine Marke in Neuseeland verlängern?
A: Alle 10 Jahre ab dem Anmeldedatum.
F: Ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Verlängerung erforderlich?
A: Nein, Neuseeland verlangt keine notariell beglaubigte Vollmacht für Markenrechtsverlängerungen.
F: Was passiert, wenn ich die Verlängerungsfrist verpasse?
A: Es gibt eine 12-monatige Nachfrist für verspätete Verlängerungen, wobei zusätzliche Gebühren anfallen.
Warum Liesegang & Partner für neuseeländische Markenrechtsverlängerungen wählen?
- Expertise im neuseeländischen Markenrecht
- Transparente Preisstruktur
- Proaktives Fristenmanagement
- Effiziente Bearbeitung von Mehrklassen-Verlängerungen
Schützen Sie Ihre Marke in Neuseeland
Die Sicherung der Zukunft Ihrer Marke in Neuseeland ist entscheidend für den langfristigen Markenschutz. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Ihren Verlängerungsprozess effektiv zu managen und sicherzustellen, dass Ihr geistiges Eigentum auf dem neuseeländischen Markt geschützt bleibt.