Markenverlängerung Neuseeland

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer nationalen Marke in Neuseeland beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren für die Verlängerung einer Marke mit einer Klasse.
800,00 EUR
SKU
2452
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10
Verlängerungsfrist1 Jahr vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung12 Monate ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse500,00 EUR
Gebühr verspätete Verlängerung100 EUR je Monat innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist ab Schutzdauerende
800,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Neuseeland

Wir verlängern für Sie Ihre Marke in Neuseeland und zahlen die Verlängerungsgebühren ein. 

Markenrechtsverlängerung in Neuseeland: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Marke

Die Verlängerung Ihrer Marke in Neuseeland ist ein entscheidender Schritt zur Aufrechterhaltung des rechtlichen Schutzes Ihrer Marke. Der Prozess gewährleistet, dass Ihre exklusiven Rechte zur Nutzung und Verteidigung Ihrer Marke auf dem neuseeländischen Markt ununterbrochen fortbestehen.

Warum Ihre Marke in Neuseeland verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Neuseeland bietet mehrere Vorteile:

  • Fortgesetzter Rechtsschutz: Behalten Sie die exklusiven Rechte an Ihrer Marke
  • Marktvorteil: Verhindern Sie die Nutzung ähnlicher Marken durch Wettbewerber
  • Markenwert: Bewahren und steigern Sie den Ruf Ihrer Marke
  • Internationaler Handel: Unterstützen Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Neuseeland

Unsere Markenrechtsverlängerungsdienstleistungen für Neuseeland

Bei Liesegang & Partner bieten wir umfassende Dienstleistungen zur Markenrechtsverlängerung:

  • Einreichung von Verlängerungsanträgen
  • Bearbeitung offizieller Kommunikation
  • Überwachung von Verlängerungsfristen
  • Verwaltung von Mehrklassen-Verlängerungen

Neuseelands Markenrechtsverlängerungsprozess

Der Markenrechtsverlängerungsprozess in Neuseeland umfasst:

  • Einreichung eines Verlängerungsantrags
  • Zahlung der erforderlichen Gebühren
  • Bearbeitung etwaiger offizieller Maßnahmen
  • Erhalt der Verlängerungsbestätigung

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Inklusive Preisgestaltung: Unsere Gebühr deckt die offiziellen Verlängerungskosten für eine Klasse ab
  • Erweiterter Schutz: Die Verlängerung gewährt 10 Jahre zusätzlichen Schutz
  • Zeitnahe Bearbeitung: Wir bearbeiten Verlängerungen bis zu 1 Jahr vor Ablauf
  • Nachfrist-Unterstützung: Verspätete Verlängerungen bis zu 12 Monate nach Ablauf möglich

Verständnis der neuseeländischen Markenrechtsverlängerung

Die Markenrechtsverlängerung in Neuseeland hat spezifische Merkmale:

  • Verlängerungszeitraum: 10 Jahre ab Anmeldedatum
  • Mehrklassen-Optionen: Zusätzliche Klassen können gegen Aufpreis verlängert werden
  • Keine Benutzungsnachweise: Für die Verlängerung sind keine Nachweise der Markenbenutzung erforderlich
  • Nachfrist: Verspätete Verlängerungen werden mit zusätzlichen Gebühren akzeptiert

FAQs

F: Wie oft muss ich meine Marke in Neuseeland verlängern?
A: Alle 10 Jahre ab dem Anmeldedatum.

F: Ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Verlängerung erforderlich?
A: Nein, Neuseeland verlangt keine notariell beglaubigte Vollmacht für Markenrechtsverlängerungen.

F: Was passiert, wenn ich die Verlängerungsfrist verpasse?
A: Es gibt eine 12-monatige Nachfrist für verspätete Verlängerungen, wobei zusätzliche Gebühren anfallen.

Warum Liesegang & Partner für neuseeländische Markenrechtsverlängerungen wählen?

  • Expertise im neuseeländischen Markenrecht
  • Transparente Preisstruktur
  • Proaktives Fristenmanagement
  • Effiziente Bearbeitung von Mehrklassen-Verlängerungen

Schützen Sie Ihre Marke in Neuseeland

Die Sicherung der Zukunft Ihrer Marke in Neuseeland ist entscheidend für den langfristigen Markenschutz. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Ihren Verlängerungsprozess effektiv zu managen und sicherzustellen, dass Ihr geistiges Eigentum auf dem neuseeländischen Markt geschützt bleibt.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte