Markenverlängerung Malaysia

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Malaysia beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren und die Anwaltskosten für die Verlängerung einer Marke.

1.000,00 EUR
SKU
2196
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10 years from filing date
Verlängerungsfrist1 Jahr vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung1 Jahr ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse550,00 EUR
Gebühr verspätete Verlängerung150 EUR je Klasse
1.000,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Malaysia

Wir verlängern für Sie Ihre Marke und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein.

Markenrechtsverlängerung in Malaysia

Die Verlängerung von Markenrechten in Malaysia ist ein entscheidender Prozess, um den Schutz Ihrer Marke aufrechtzuerhalten. Alle 10 Jahre müssen Markeninhaber ihre Registrierungen erneuern, um weiterhin rechtlichen Schutz und Exklusivität auf dem malaysischen Markt zu gewährleisten.

Warum Ihre Marke in Malaysia verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Malaysia ist wichtig für:

  • Aufrechterhaltung exklusiver Rechte an Ihrer Marke
  • Schutz Ihrer Marktposition
  • Verhinderung der Nutzung Ihrer Marke durch Wettbewerber
  • Werterhaltung Ihres geistigen Eigentums

Unsere Markenrechtsverlängerungsdienstleistungen für Malaysia

Liesegang & Partner bietet umfassende Dienstleistungen zur Markenrechtsverlängerung in Malaysia:

  • Rechtzeitige Einreichung der Verlängerungsanträge
  • Abwicklung offizieller Verlängerungsgebühren
  • Verwaltung aller Unterlagen und Kommunikation
  • Überwachung von Verlängerungsfristen

Malaysias Markenrechtsverlängerungsprozess

Der Prozess der Markenrechtsverlängerung in Malaysia umfasst:

  • Einreichung des Verlängerungsantrags
  • Zahlung offizieller Gebühren
  • Vorlage notwendiger Dokumente
  • Erhalt der Verlängerungsbestätigung

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Verlängerung für einen 10-jährigen Schutzzeitzeitraum
  • Keine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich
  • Verlängerungsfrist: 1 Jahr vor Ablauf
  • Verspätete Verlängerung bis zu 1 Jahr nach Ablauf möglich
  • Kein Benutzungsnachweis erforderlich

Verständnis der Markenrechtsverlängerung in Malaysia

Die Markenrechtsverlängerung in Malaysia ist unkompliziert:

  • Schutz gilt 10 Jahre ab Anmeldedatum
  • Verlängerung erweitert Schutz um weitere 10 Jahre
  • Zusätzliche Klassen können gegen Gebühr eingeschlossen werden
  • Verspätete Verlängerungen verursachen Zusatzkosten

Häufig gestellte Fragen

F: Wann sollte ich meine malaysische Marke verlängern?
A: Verlängern Sie innerhalb eines Jahres vor dem Ablaufdatum.

F: Wie lange gilt der Verlängerungsschutz?
A: Die Verlängerung erweitert den Schutz um 10 Jahre.

F: Ist ein Benutzungsnachweis für die Verlängerung erforderlich?
A: Nein, Malaysia verlangt keinen Benutzungsnachweis für die Verlängerung.

Warum Liesegang & Partner für Markenrechtsverlängerungen in Malaysia wählen?

  • Expertise im malaysischen Markenrecht
  • Wettbewerbsfähige Preise
  • Transparente Gebührenstruktur
  • Effiziente Abwicklung des Verlängerungsprozesses
  • Engagierte Unterstützung während des gesamten Verlängerungsvorgangs

Schützen Sie Ihre Marke in Malaysia

Die rechtzeitige Verlängerung Ihrer malaysischen Marke ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des Schutzes Ihrer Marke. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Ihre Verlängerung effizient und effektiv zu verwalten und Ihre geistigen Eigentumsrechte in Malaysia zu schützen.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte