Markenverlängerung Malaysia
Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Malaysia beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren und die Anwaltskosten für die Verlängerung einer Marke.
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 years from filing date |
Verlängerungsfrist | 1 Jahr vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag) |
Verlängerung um x Jahre | 10 |
Benutzungsnachweis erforderlich | Nein |
Nachfrist zur Verlängerung | 1 Jahr ab Schutzdauerende |
Kosten weitere Klasse | 550,00 EUR |
Gebühr verspätete Verlängerung | 150 EUR je Klasse |
Details zum Auftrag Markenverlängerung Malaysia
Wir verlängern für Sie Ihre Marke und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein.
Markenrechtsverlängerung in Malaysia
Die Verlängerung von Markenrechten in Malaysia ist ein entscheidender Prozess, um den Schutz Ihrer Marke aufrechtzuerhalten. Alle 10 Jahre müssen Markeninhaber ihre Registrierungen erneuern, um weiterhin rechtlichen Schutz und Exklusivität auf dem malaysischen Markt zu gewährleisten.
Warum Ihre Marke in Malaysia verlängern?
Die Verlängerung Ihrer Marke in Malaysia ist wichtig für:
- Aufrechterhaltung exklusiver Rechte an Ihrer Marke
- Schutz Ihrer Marktposition
- Verhinderung der Nutzung Ihrer Marke durch Wettbewerber
- Werterhaltung Ihres geistigen Eigentums
Unsere Markenrechtsverlängerungsdienstleistungen für Malaysia
Liesegang & Partner bietet umfassende Dienstleistungen zur Markenrechtsverlängerung in Malaysia:
- Rechtzeitige Einreichung der Verlängerungsanträge
- Abwicklung offizieller Verlängerungsgebühren
- Verwaltung aller Unterlagen und Kommunikation
- Überwachung von Verlängerungsfristen
Malaysias Markenrechtsverlängerungsprozess
Der Prozess der Markenrechtsverlängerung in Malaysia umfasst:
- Einreichung des Verlängerungsantrags
- Zahlung offizieller Gebühren
- Vorlage notwendiger Dokumente
- Erhalt der Verlängerungsbestätigung
Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen
- Verlängerung für einen 10-jährigen Schutzzeitzeitraum
- Keine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich
- Verlängerungsfrist: 1 Jahr vor Ablauf
- Verspätete Verlängerung bis zu 1 Jahr nach Ablauf möglich
- Kein Benutzungsnachweis erforderlich
Verständnis der Markenrechtsverlängerung in Malaysia
Die Markenrechtsverlängerung in Malaysia ist unkompliziert:
- Schutz gilt 10 Jahre ab Anmeldedatum
- Verlängerung erweitert Schutz um weitere 10 Jahre
- Zusätzliche Klassen können gegen Gebühr eingeschlossen werden
- Verspätete Verlängerungen verursachen Zusatzkosten
Häufig gestellte Fragen
F: Wann sollte ich meine malaysische Marke verlängern?
A: Verlängern Sie innerhalb eines Jahres vor dem Ablaufdatum.
F: Wie lange gilt der Verlängerungsschutz?
A: Die Verlängerung erweitert den Schutz um 10 Jahre.
F: Ist ein Benutzungsnachweis für die Verlängerung erforderlich?
A: Nein, Malaysia verlangt keinen Benutzungsnachweis für die Verlängerung.
Warum Liesegang & Partner für Markenrechtsverlängerungen in Malaysia wählen?
- Expertise im malaysischen Markenrecht
- Wettbewerbsfähige Preise
- Transparente Gebührenstruktur
- Effiziente Abwicklung des Verlängerungsprozesses
- Engagierte Unterstützung während des gesamten Verlängerungsvorgangs
Schützen Sie Ihre Marke in Malaysia
Die rechtzeitige Verlängerung Ihrer malaysischen Marke ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des Schutzes Ihrer Marke. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Ihre Verlängerung effizient und effektiv zu verwalten und Ihre geistigen Eigentumsrechte in Malaysia zu schützen.