Markenverlängerung Liechtenstein

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Liechtenstein beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.

1.700,00 EUR
SKU
2410
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet3
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10 Jahre ab Anmeldetag
Verlängerungsfrist6 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung6 Monate ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse0,00 EUR
Gebühr verspätete VerlängerungN/A
1.700,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Liechtenstein

Wir verlängern für Sie Ihre Marke in Liechtenstein und zahlen die Verlängerungsgebühren ein.

Markenrechtsverlängerung in Liechtenstein: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Liechtenstein, ein kleines Fürstentum zwischen der Schweiz und Österreich, bietet Unternehmen einen robusten Markenschutz. Die Verlängerung Ihrer Marke in Liechtenstein ist entscheidend, um den rechtlichen Schutz Ihrer Marke in diesem strategisch günstig gelegenen europäischen Markt aufrechtzuerhalten.

Warum Ihre Marke in Liechtenstein verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Liechtenstein ist wichtig, um:

  • Exklusive Rechte an Ihrer Marke zu behalten
  • Wettbewerber daran zu hindern, ähnliche Marken zu verwenden
  • Ihre Marktposition in Liechtenstein und im weiteren Europäischen Wirtschaftsraum zu bewahren

Unsere Markenrechtsverlängerungsdienstleistungen für Liechtenstein

Bei Liesegang & Partner bieten wir umfassende Markenrechtsverlängerungsdienstleistungen, die auf die rechtlichen Anforderungen Liechtensteins zugeschnitten sind:

  • Rechtzeitige Einreichung von Verlängerungsanträgen
  • Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten
  • Kommunikation mit dem Amt für Volkswirtschaft Liechtensteins
  • Überwachung des Verlängerungsstatus und der Fristen

Der Markenrechtsverlängerungsprozess in Liechtenstein

Der Markenrechtsverlängerungsprozess in Liechtenstein umfasst mehrere wichtige Schritte:

  • Einreichung des Verlängerungsantrags
  • Zahlung der offiziellen Gebühren
  • Prüfung durch das Amt für Volkswirtschaft Liechtensteins
  • Ausstellung der Verlängerungsurkunde

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Fachkundige Beratung durch erfahrene Markenanwälte
  • Effiziente Abwicklung aller Verlängerungsverfahren
  • Proaktive Kommunikation während des gesamten Prozesses
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe

Verständnis der Markenrechtsverlängerung in Liechtenstein

Die Markenrechtsverlängerung in Liechtenstein ist alle 10 Jahre ab dem Anmeldedatum erforderlich. Es ist wichtig, den Verlängerungsprozess vor dem Ablaufdatum einzuleiten, um einen ununterbrochenen Schutz Ihrer Marke zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

F: Wann sollte ich mit dem Verlängerungsprozess beginnen?
A: Wir empfehlen, den Verlängerungsprozess mindestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum zu beginnen.

F: Kann ich eine abgelaufene Marke erneuern?
A: Ja, Liechtenstein gewährt eine 6-monatige Nachfrist für verspätete Verlängerungen, allerdings gegen zusätzliche Gebühren.

F: Benötige ich einen lokalen Vertreter für die Markenrechtsverlängerung in Liechtenstein?
A: Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, kann ein lokaler Vertreter wie Liesegang & Partner den Prozess vereinfachen und die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherstellen.

Warum Liesegang & Partner für Markenrechtsverlängerungen in Liechtenstein wählen?

  • Umfangreiche Erfahrung im liechtensteinischen Immaterialgüterrecht
  • Engagiertes Team mehrsprachiger Markenanwälte
  • Nachgewiesene Erfolgsgeschichte bei Verlängerungen
  • Wettbewerbsfähige Preise und transparente Gebührenstruktur

Schützen Sie Ihre Marke in Liechtenstein

Die Verlängerung Ihrer Marke in Liechtenstein ist ein entscheidender Schritt zur Aufrechterhaltung des Schutzes Ihrer Marke in diesem wichtigen europäischen Markt. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Sie effizient und effektiv durch den Verlängerungsprozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr geistiges Eigentum geschützt bleibt.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte