Markenverlängerung Kirgistan

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eigetragenen Marke in Kirgisistan beauftragen. Der Preis beinhaltet die Gebühren für die Verlängerungen einer Marke.

1.000,00 EUR
SKU
2193
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10 Jahre ab Anmeldetag
Verlängerungsfrist12 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung6 Monate ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse0,00 EUR
Gebühr verspätete Verlängerung400 EUR je Marke innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist ab Schutzdauerende
1.000,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Kirgisistan

Wir verlängern für Sie Ihre Marke und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein.

Markenrechtsverlängerung in Kirgisistan: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Die Verlängerung Ihrer Marke in Kirgisistan ist ein entscheidender Schritt zur Aufrechterhaltung des Markenschutzes und der Marktpräsenz in diesem zentralasiatischen Land. Mit einem unkomplizierten Verlängerungsprozess und einer 10-jährigen Schutzfrist bietet Kirgisistan ein unternehmensfreundliches Umfeld für Markeninhaber.

Warum Ihre Marke in Kirgisistan verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Kirgisistan ist wichtig für:

  • Aufrechterhaltung der exklusiven Rechte an Ihrer Marke
  • Verhinderung der Nutzung ähnlicher Marken durch Wettbewerber
  • Bewahrung Ihrer Marktposition und des Verbrauchervertrauens
  • Sicherstellung des fortlaufenden rechtlichen Schutzes Ihres geistigen Eigentums

Unsere Markenrechtsverlängerungsdienste für Kirgisistan

Bei Liesegang & Partner bieten wir umfassende Markenrechtsverlängerungsdienste für Kirgisistan an, einschließlich:

  • Rechtzeitige Einreichung des Verlängerungsantrags
  • Abwicklung der offiziellen Gebührenzahlung
  • Überwachung von Verlängerungsfristen
  • Fachkundige Begleitung während des gesamten Prozesses

Markenrechtsverlängerungsprozess in Kirgisistan

Der Markenrechtsverlängerungsprozess in Kirgisistan umfasst:

  • Einreichung eines Verlängerungsantrags
  • Zahlung der offiziellen Verlängerungsgebühr
  • Erhalt der Verlängerungsbestätigung
  • Genießen des erweiterten Schutzes für weitere 10 Jahre

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Verlängerung für eine Marke in einer Klasse
  • Keine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich
  • 10-jährige Schutzfrist ab dem Anmeldedatum
  • Verlängerungsfrist: 12 Monate vor Ablauf
  • 6-monatige Nachfrist für verspätete Verlängerungen

Verständnis der Markenrechtsverlängerung in Kirgisistan

Die Markenrechtsverlängerung in Kirgisistan ist unkompliziert:

  • Verlängerungszeitraum: 10 Jahre
  • Kein Benutzungsnachweis erforderlich
  • Verspätete Verlängerung innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf möglich
  • Gebühr für verspätete Verlängerung: pro Marke innerhalb der Nachfrist

Häufig gestellte Fragen

F: Wann sollte ich meine Marke in Kirgisistan verlängern?
A: Verlängern Sie Ihre Marke 12 Monate vor dem Ablaufdatum.

F: Gibt es eine Nachfrist für verspätete Verlängerungen?
A: Ja, es gibt eine 6-monatige Nachfrist nach dem Ablaufdatum.

F: Muss ich für die Verlängerung einen Benutzungsnachweis erbringen?
A: Nein, für die Markenrechtsverlängerung in Kirgisistan ist kein Benutzungsnachweis erforderlich.

Warum Liesegang & Partner für Markenrechtsverlängerungen in Kirgisistan wählen?

  • Expertise im kirgisischen Immaterialgüterrecht
  • Effiziente und kostengünstige Verlängerungsdienste
  • Rechtzeitige Erinnerungen und Fristenmanagement
  • Persönliche Unterstützung während des gesamten Verlängerungsprozesses

Schützen Sie Ihre Marke in Kirgistan

Zusammenfassend ist die Verlängerung Ihrer Marke in Kirgisistan ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung des Schutzes Ihrer Marke. Mit den Expertendiensten von Liesegang & Partner können Sie sicherstellen, dass Ihr geistiges Eigentum in diesem wachsenden Markt geschützt bleibt. Riskieren Sie nicht den Verlust Ihrer Markenrechte – verlängern Sie mit Vertrauen durch unsere professionelle Unterstützung.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte