Markenverlängerung Kenia

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Kenia beauftragen. Der Preis beinhaltet die Gebühren für die Verlängerung einer Marke.

1.100,00 EUR
SKU
2053
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10 Jahre ab Anmeldetag
Verlängerungsfrist90 Tage vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung30 Tage ab Veröffentlichung der Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr
Kosten weitere Klasse680,00 EUR
Gebühr verspätete Verlängerung200 EUR je Klasse
1.100,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Kenia

Wir verlängern für Sie Ihre Marke mit einer Klasse und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein.

Markenrechtsverlängerung in Kenia: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Marke

Die Verlängerung von Markenrechten in Kenia ist ein entscheidender Prozess zur Aufrechterhaltung Ihrer geistigen Eigentumsrechte. Alle 10 Jahre müssen Markeninhaber ihre Eintragungen erneuern, um den fortlaufenden Schutz auf dem kenianischen Markt zu gewährleisten.

Warum Ihre Marke in Kenia verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Kenia ist wichtig für:

  • Aufrechterhaltung der exklusiven Rechte an Ihrer Marke
  • Verhinderung der Nutzung ähnlicher Marken durch Wettbewerber
  • Bewahrung Ihrer Marktposition
  • Nachweis der aktiven Nutzung und Absicht zur Fortführung des Geschäfts in Kenia

Unsere Markenrechtsverlängerungsdienstleistungen für Kenia

Bei Liesegang & Partner bieten wir umfassende Markenrechtsverlängerungsdienste für den kenianischen Markt:

  • Fristgerechte Einreichung von Verlängerungsanträgen
  • Abwicklung offizieller Gebühren
  • Überwachung von Verlängerungsfristen
  • Fachkundige Begleitung während des gesamten Prozesses

Kenias Markenrechtsverlängerungsprozess

Der Markenrechtsverlängerungsprozess in Kenia umfasst:

  • Einreichung eines Verlängerungsantrags
  • Zahlung der erforderlichen Gebühren
  • Bereitstellung notwendiger Unterlagen
  • Bearbeitung etwaiger Einwände oder Anforderungen des kenianischen Markenamtes

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Verlängerungszeitraum: 10 Jahre ab Anmeldedatum
  • Frist: 90 Tage vor Ablauf
  • Verspätete Verlängerung: Bis zu 30 Tage nach Bekanntmachung der Nichtzahlung möglich
  • Vollmacht: Keine notarielle Beglaubigung erforderlich
  • Benutzungsnachweis: Nicht erforderlich

Verständnis der kenianischen Markenrechtsverlängerung

Die Markenrechtsverlängerung in Kenia gewährleistet den kontinuierlichen Schutz Ihrer Marke. Wichtige Punkte:

  • Verlängerungen werden ab dem ursprünglichen Anmeldedatum berechnet
  • Mehrklassen-Eintragungen erfordern separate Gebühren für jede Klasse
  • Verspätete Verlängerungen führen zu zusätzlichen Gebühren

FAQs

F: Wie oft muss ich meine Marke in Kenia verlängern?
A: Alle 10 Jahre ab dem Anmeldedatum.

F: Was passiert, wenn ich die Verlängerungsfrist verpasse?
A: Eine verspätete Verlängerung ist innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung der Nichtzahlung möglich, unterliegt jedoch zusätzlichen Gebühren.

F: Muss ich für die Verlängerung die Benutzung meiner Marke nachweisen?
A: Nein, ein Benutzungsnachweis ist für die Markenrechtsverlängerung in Kenia nicht erforderlich.

Warum Liesegang & Partner für Markenrechtsverlängerungen in Kenia wählen?

  • Expertise im kenianischen Markenrecht
  • Wettbewerbsfähige Preise mit transparenter Gebührenstruktur
  • Effiziente Abwicklung von Mehrklassen-Verlängerungen
  • Proaktive Kommunikation und Fristenmanagement

Schützen Sie Ihre Marke in Kenia

Mit Liesegang & Partner stellen Sie sicher, dass Ihre wertvollen Marken auf dem kenianischen Markt geschützt bleiben, sodass Sie sich mit Seelenruhe auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte