Markenverlängerung Griechenland

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Griechenland beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren. Der Preis gilt nicht für die Verlängerung von Kollektivmarken.

950,00 EUR
SKU
2403
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet1
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10 Jahre ab Anmeldetag
Verlängerungsfrist6 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung6 Monate ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse0,00 EUR
Gebühr verspätete VerlängerungN/A
950,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Griechenland

Wir verlängern für Sie Ihre Marke in Griechenland und zahlen die Verlängerungsgebühren ein.

Markenverlängerung in Griechenland: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Die Verlängerung Ihrer Marke in Griechenland ist entscheidend für den Erhalt des rechtlichen Schutzes und der Marktpräsenz Ihrer Marke in dieser dynamischen mediterranen Wirtschaft. Als Ihr vertrauenswürdiger Partner im Management geistigen Eigentums bietet Liesegang & Partner fachkundige Beratung und effiziente Dienstleistungen für griechische Markenverlängerungen.

Warum Ihre Marke in Griechenland verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Griechenland ist wichtig für:

  • Aufrechterhaltung der exklusiven Rechte an Ihrer Marke
  • Verhinderung der Nutzung ähnlicher Marken durch Wettbewerber
  • Bewahrung Ihrer Marktposition im griechischen und EU-Markt
  • Vermeidung kostspieliger Neuanmeldungsprozesse

Unsere Markenverlängerungsdienstleistungen für Griechenland

Liesegang & Partner bietet umfassende Markenverlängerungsdienstleistungen, zugeschnitten auf den griechischen Markt:

  • Rechtzeitige Verlängerungserinnerungen
  • Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten
  • Kommunikation mit dem griechischen Markenamt
  • Statusaktualisierungen während des gesamten Verlängerungsprozesses

Griechenlands Markenverlängerungsprozess

Der griechische Markenverlängerungsprozess umfasst mehrere wichtige Schritte:

  • Einreichung eines Verlängerungsantrags
  • Zahlung der erforderlichen Gebühren
  • Einreichung notwendiger Unterlagen
  • Bearbeitung eventueller Beanstandungen oder Einwände
  • Erhalt der Verlängerungsurkunde

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Fachkompetenz: Unser Team ist bestens mit dem griechischen Markenrecht vertraut
  • Effizienz: Wir optimieren den Verlängerungsprozess, um Zeit und Ressourcen zu sparen
  • Transparenz: Klare Kommunikation und regelmäßige Updates zum Status Ihrer Verlängerung
  • Kosteneffizienz: Wettbewerbsfähige Preise für hochwertige Dienstleistungen

Verständnis der griechischen Markenverlängerung

Griechische Marken sind 10 Jahre gültig und können unbegrenzt für weitere 10-Jahres-Zeiträume verlängert werden. Verlängerungen können innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablaufdatum oder bis zu 6 Monate danach mit einer zusätzlichen Gebühr eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

F: Wann sollte ich den Verlängerungsprozess beginnen?
A: Wir empfehlen, den Prozess 6-12 Monate vor dem Ablaufdatum Ihrer Marke zu beginnen.

F: Kann ich meine Marke nach Ablauf noch verlängern?
A: Ja, innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist, allerdings fallen zusätzliche Gebühren an.

F: Muss ich für die Verlängerung einen Benutzungsnachweis erbringen?
A: Griechenland verlangt keinen Benutzungsnachweis für Markenverlängerungen.

Warum Liesegang & Partner für griechische Markenverlängerungen wählen?

  • Jahrzehntelange Erfahrung im internationalen Markenrecht
  • Engagiertes Team mehrsprachiger Fachleute
  • Optimierte Prozesse für effiziente und genaue Verlängerungen
  • Verpflichtung zu persönlichem Kundenservice

Schützen Sie Ihre Marke in Griechenland

Die Sicherung Ihrer Markenrechte in Griechenland ist entscheidend für den Schutz Ihrer Marke in diesem strategischen europäischen Markt. Vertrauen Sie Liesegang & Partner, um Ihre griechischen Markenverlängerungen effektiv zu verwalten und so kontinuierlichen Schutz und Sicherheit für Ihre geistigen Eigentumsrechte zu gewährleisten.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte