Markenverlängerung Deutschland

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Deutschland beauftragen. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren für die Verlängerung einer Marke.

1.150,00 EUR
SKU
312
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet3
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Schutzdauer (Jahre)10 Jahre ab dem letzen Tag des Monats, in dem die Marke angemeldet wurde
Verlängerungsfrist12 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab dem Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung6 Monate ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse300,00 EUR
Gebühr verspätete VerlängerungJa
1.150,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Deutschland

Hier können Sie uns mit der Markenverlängerung Ihrer Marke beim DPMA beauftragen.

Wir verlängern für Sie Ihre Marke und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein. Anschließend bestätigen wir die Markenverlängerung.

Die Schutzdauer einer ab dem 14. Januar 2019 eingetragenen Marke beginnt am Tag nach der Anmeldung der Marke zu laufen und endet grundsätzlich mit Ablauf des Tages, der durch seine Bestimmung bzw. Zahl dem Tag der Anmeldung entspricht (z.B. Anmeldung vom 17.01.2019 – Schutzende am 17.01.2029). Wurde die Marke vor dem 14. Januar 2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt (z.B. Anmeldung vom 05.07.2017 – Schutzende am 31.07.2027). Sie können den Markenschutz immer wieder um zehn Jahre verlängern. Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach dem Ablauf der Schutzdauer wirksam. Für eine vollständige Verlängerung Ihrer Marke genügt die Einzahlung der Verlängerungsgebühr. Die Marke kann aber auch nur für einen Teil der Waren und/oder Dienstleistungen verlängert werden.

Die Verlängerungsgebühr für die folgende Schutzfrist ist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer fällig und kann binnen sechs Monaten zuschlagsfrei gezahlt werden. Wird die Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer gezahlt, sind innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren zu entrichten. Soll die Schutzdauer der Marke für mehr als drei Klassen verlängert werden, fallen zusätzlich Klassengebühren an. Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber acht Monate im Voraus über den Ablauf der Schutzdauer, haftet aber nicht, wenn die Unterrichtung unterbleibt.

Beachten Sie bitte auch: Verlängerungsgebühren dürfen frühestens sechs Monate vor Eintritt der Fälligkeit gezahlt werden. Werden die Verlängerungsgebühren nicht oder nicht ausreichend gezahlt, erlischt das Markenrecht.

Markenrechtsverlängerung in Deutschland: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Marke

Die Verlängerung Ihrer Marke in Deutschland ist ein entscheidender Schritt, um den rechtlichen Schutz und die Marktpräsenz Ihrer Marke aufrechtzuerhalten. Wenn sich das Ablaufdatum Ihrer Marke nähert, gewährleistet eine rechtzeitige Verlängerung den kontinuierlichen Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte in einer der größten Volkswirtschaften Europas.

Warum Ihre Marke in Deutschland verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Deutschland ist aus mehreren Gründen wichtig:

  • Fortlaufender rechtlicher Schutz gegen Verletzungen
  • Erhaltung des Markenwerts und der Markenbekanntheit
  • Aufrechterhaltung exklusiver Nutzungsrechte Ihrer Marke auf dem deutschen Markt
  • Verhinderung, dass Wettbewerber von Ihrer etablierten Markenidentität profitieren

Unsere Dienstleistungen zur Markenverlängerung in Deutschland

Bei Liesegang & Partner bieten wir umfassende Dienstleistungen zur Markenverlängerung, speziell zugeschnitten auf den deutschen Markt:

  • Rechtzeitige Einreichung der Verlängerung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Abwicklung aller offiziellen Gebühren und Dokumentationen
  • Überwachung von Verlängerungsfristen
  • Unterstützung bei Teilverlängerungen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen

Der Markenverlängerungsprozess in Deutschland

Der Markenverlängerungsprozess in Deutschland umfasst mehrere wichtige Schritte:

  • Zahlung der Verlängerungsgebühr (fällig sechs Monate vor Ablauf)
  • Einreichung des Verlängerungsantrags beim DPMA
  • Bearbeitung durch das DPMA
  • Bestätigung der Verlängerung und aktualisierte Eintragungsurkunde

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Festpreise inklusive offizieller Gebühren
  • Keine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich
  • 10-jähriger Verlängerungszeitraum
  • 6-monatige Nachfrist für verspätete Verlängerungen (mit zusätzlichen Gebühren)
  • Bearbeitung zusätzlicher Klassengebühren

Verständnis der deutschen Markenverlängerung

Deutsche Markenverlängerungen folgen spezifischen Regeln:

  • Für Marken, die am oder nach dem 14. Januar 2019 eingetragen wurden, endet der Schutz 10 Jahre nach dem Tag der Anmeldung
  • Für Marken, die vor dem 14. Januar 2019 eingetragen wurden, endet der Schutz nach dem Monat des Anmeldedatums, 10 Jahre später
  • Verlängerungen können für alle oder einen Teil der geschützten Waren/Dienstleistungen vorgenommen werden

FAQs

F: Wann sollte ich meine deutsche Marke verlängern?
A: Die Verlängerung ist 10 Jahre nach dem Anmeldedatum fällig, mit einem 12-monatigen Zeitfenster vor Ablauf.

F: Gibt es eine Nachfrist für verspätete Verlängerungen?
A: Ja, es gibt eine 6-monatige Nachfrist nach Ablauf, vorbehaltlich zusätzlicher Gebühren.

F: Wie viele Klassen sind in der Grundgebühr für die Verlängerung enthalten?
A: Die Grundgebühr deckt bis zu drei Klassen ab.

Warum Liesegang & Partner für deutsche Markenverlängerungen wählen?

  • Über 20 Jahre spezialisierte Erfahrung in internationalen Markenanmeldungen
  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Fachkundige Abwicklung aller Verlängerungsverfahren und Dokumentationen
  • Proaktive Fristenüberwachung zur Sicherstellung rechtzeitiger Verlängerungen

Schützen Sie Ihre Marke in Deutschland

Riskieren Sie nicht den Verlust Ihrer wertvollen Markenrechte in Deutschland. Kontaktieren Sie Liesegang & Partner noch heute, um eine reibungslose und rechtzeitige Verlängerung Ihrer Marken sicherzustellen. Unser Team ist bereit, Ihr geistiges Eigentum zu schützen und Ihr Geschäftswachstum auf dem deutschen Markt zu unterstützen.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte