Markenverlängerung Brunei

Hier können Sie uns mit der Verlängerung Ihrer eingetragenen Marke in Brunei beauftragen. Der Preis beinhaltet die Gebühren für die Verlängerung einer Marke.

850,00 EUR
SKU
2184
Mehr Informationen
Anzahl Klassen beinhaltet1
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
Schutzdauer (Jahre)10 Jahre ab Anmeldetag
Verlängerungsfrist6 Monate vor Schutzdauerende (10 Jahre ab Anmeldetag)
Verlängerung um x Jahre10
Benutzungsnachweis erforderlichNein
Nachfrist zur Verlängerung6 Monate ab Schutzdauerende
Kosten weitere Klasse0,00 EUR
Gebühr verspätete VerlängerungJa
850,00 EUR

Details zum Auftrag Markenverlängerung Brunei

Wir verlängern für Sie Ihre Marke in Brunei und zahlen die Verlängerungsgebühren für Sie ein.

Markenverlängerung in Brunei: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Die Verlängerung Ihrer Marke in Brunei ist ein entscheidender Schritt zur Aufrechterhaltung des Schutzes und der Marktpräsenz Ihrer Marke. Als Sultanat mit einer wachsenden Wirtschaft bietet Brunei wertvolle Möglichkeiten für Unternehmen, wodurch die Markenverlängerung zu einem wesentlichen Aspekt Ihrer Strategie für geistiges Eigentum wird.

Warum Ihre Marke in Brunei verlängern?

Die Verlängerung Ihrer Marke in Brunei gewährleistet einen fortlaufenden rechtlichen Schutz für Ihre Marke und ermöglicht Ihnen:

  • Aufrechterhaltung der exklusiven Rechte an Ihrer Marke
  • Verhinderung der Nutzung ähnlicher Marken durch Wettbewerber
  • Bewahrung des Markenwerts und der Markenbekanntheit
  • Nachweis der aktiven Nutzung und Absicht zur Fortführung des Geschäfts in Brunei

Unsere Markenverlängerungsdienstleistungen für Brunei

Bei Liesegang & Partner bieten wir umfassende Markenverlängerungsdienstleistungen, die auf die spezifischen Anforderungen Bruneis zugeschnitten sind:

  • Rechtzeitige Einreichung von Verlängerungsanträgen
  • Bearbeitung aller offiziellen Dokumente
  • Überwachung von Verlängerungsfristen
  • Fachkundige Begleitung während des gesamten Prozesses

Der Markenverlängerungsprozess in Brunei

Der Markenverlängerungsprozess in Brunei umfasst mehrere wichtige Schritte:

  • Einreichung des Verlängerungsantrags
  • Zahlung der offiziellen Gebühren
  • Überprüfung der Markendetails
  • Bearbeitung durch das Amt für geistiges Eigentum in Brunei
  • Ausstellung der Verlängerungsurkunde

Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen

  • Verlängerungszeitraum: 10 Jahre ab Anmeldedatum
  • Verlängerungsfrist: 6 Monate vor Ablauf
  • Verspätete Verlängerung: Bis zu 6 Monate nach Ablauf möglich
  • Vollmacht: Beglaubigung erforderlich
  • Benutzungsnachweis: Nicht erforderlich

Verständnis der Markenverlängerung in Brunei

Das Markensystem Bruneis bietet einen unkomplizierten Verlängerungsprozess mit einer 10-jährigen Schutzfrist. Es ist wichtig, den Verlängerungsprozess rechtzeitig vor dem Ablaufdatum einzuleiten, um mögliche Verspätungsgebühren oder den Verlust von Rechten zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

F: Wie oft sollte ich meine Marke in Brunei verlängern?
A: Marken in Brunei müssen alle 10 Jahre verlängert werden.

F: Gibt es eine Nachfrist für verspätete Verlängerungen?
A: Ja, es gibt eine 6-monatige Nachfrist nach dem Ablaufdatum.

F: Muss ich bei der Verlängerung einen Benutzungsnachweis erbringen?
A: Nein, Brunei verlangt keinen Benutzungsnachweis für Markenverlängerungen.

Warum Liesegang & Partner für Markenverlängerungen in Brunei wählen?

  • Expertise in bruneischem Markenrecht
  • Effizienter und zeitnaher Verlängerungsprozess
  • Wettbewerbsfähige Preisgestaltung
  • Persönlicher Service und Unterstützung
  • Umfangreiche Erfahrung im internationalen Markenmanagement

Schützen Sie Ihre Marke in Brunei

Die Sicherung Ihrer Markenrechte in Brunei ist entscheidend für den langfristigen Geschäftserfolg. Vertrauen Sie Liesegang & Partner bei der effizienten Verwaltung Ihrer Markenverlängerungen, um einen fortlaufenden Schutz Ihres wertvollen geistigen Eigentums in diesem dynamischen südostasiatischen Markt zu gewährleisten.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte