Was ist Titelschutz?

Was ist Titelschutz?

Beim Titelschutz handelt es sich um einen Aspekt des Markenrechts, der den Schutz für die Bezeichnung eines Werkes gewährleistet. Er soll der Unterscheidung der urheberrechtlichen Schöpfungen dienen. In der Regel entfällt für Werktitel – aufgrund ihrer reduzierten Länge – der Schutz durch das Urheberrecht, denn sie erreichen mit den wenigen Worten nicht die notwendige Gestaltungshöhe einer persönlich geistigen Schöpfung. Damit es allerdings möglich ist, Werke zu unterscheiden und zugleich auch einen Hinweis auf deren Inhalte zu geben, sind diese Titel von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ermöglicht der Gesetzgeber den Titelschutz für Namen und Bezeichnungen von Werken.

Die gesetzlichen Vorgaben sind im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Relevant sind dabei vor allem die §§ 5 und 15 im MarkenG. Im § 5 Abs. 1 MarkenG heißt es:

Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

Das Gesetz definiert in diesem Zusammenhang den Begriff des „Werktitels“ als Namen oder besondere Bezeichnungen von:

Druckschriften Filmwerken Tonwerken Bühnenwerken sonstigen vergleichbaren Werken

Unter die vergleichbaren Werke können unter anderem auch Internetdomains, Computerprogramme oder Datenbanken fallen.

Titelschutz entsteht automatisch, wenn ein Titel genutzt wird als "besondere", das heißt hinreichend unterscheidungskräftige namensmäßige Bezeichnung eines Werkes oder in Form einer Anwartschaft durch die Schaltung einer sogenannten Titelschutzanzeige. Eine solche Anzeige kann im Börsenblatt oderdiversen anderen speziellen Publikationen geschaltet werden.

"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst": Dieses Prinzip kommt auch im Bereich des Titelschutzes zum Tragen. Das stärkere Recht steht also immer demjenigen zu, der einen Titel zuerst benutzt. Um Titelschutzverletzungen zu vermeiden, sollten Verlage vor Verwendung einer kennzeichnungsfähigen Bezeichnung sorgfältig prüfen, ob der geplante Titel nicht bereits belegt ist. Hier bietet sich zunächst eine Überprüfung anhand des "Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)" an. Weitergehende Recherchen, beispielsweise über Internet-Suchmaschinen, sind empfehlenswert. 

Mit einer Titelschutzanzeige kann der Schutz eines Werktitels vorverlagert werden. Dies setzt voraus, dass das Werk in branchenüblicher Weise angekündigt wird und in angemessener Frist unter dem Titel erscheint (BGH, Urteil vom 22.06.1989 - I ZR 39/87 – Titelschutzanzeige). Publikationen, in denen Titelschutzanzeigen geschaltet werden können, sind z.B. das Titelschutz-Magazin, der Titelschutzanzeiger, das rundy Titelschutz-Journal oder im Börsenblatt des Börsenvereins.

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