Markenverwaltung in Papua-Neuguinea: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Das Markenrecht in Papua-Neuguinea wird vom Intellectual Property Office of Papua New Guinea (IPOPNG) gemäß dem Trademarks Act 1978 geregelt. Da Papua-Neuguinea kein Mitglied des Madrider Protokolls ist, muss der Markenschutz über eine nationale Anmeldung erfolgen. Für internationale Markeninhaber sind daher lokale Verwaltungsmaßnahmen von großer Bedeutung.

Die effektive Markenverwaltung in Papua-Neuguinea umfasst weit mehr als die Anmeldung einer Marke. Änderungen von Kontaktdaten oder Inhaberschaft, die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters sowie die Verteidigung von Markenrechten im Widerspruchsverfahren gehören zum rechtlichen Alltag. Liesegang & Partner unterstützt Sie kompetent in allen Bereichen der Markenpflege.

Unsere Markenverwaltungsleistungen für Papua-Neuguinea

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen für Ihre Marke in Papua-Neuguinea an:

  • Änderung der Kontaktdaten des Markeninhabers in Papua-Neuguinea
    Stellen Sie sicher, dass Ihre aktuelle Adresse beim Amt hinterlegt ist, um wichtige Mitteilungen und Fristen zuverlässig zu erhalten.
  • Inhaberwechsel einer Marke in Papua-Neuguinea
    Bei Unternehmensverkäufen, Erbschaften oder Reorganisationen muss die Markeninhaberschaft ordnungsgemäß angepasst werden.
  • Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in Papua-Neuguinea
    Ausländische Markeninhaber benötigen einen lokalen Vertreter zur Kommunikation mit dem Markenamt. Wir übernehmen diese Aufgabe zuverlässig.
  • Widerspruch gegen eine Marke in Papua-Neuguinea
    Verhindern Sie die Eintragung kollidierender Marken durch fristgerechten und rechtlich fundierten Widerspruch.
  • Vertretung des Anmelders im Widerspruchsverfahren in Papua-Neuguinea
    Wird Ihre Markenanmeldung angegriffen, vertreten wir Sie professionell im Widerspruchsverfahren vor dem Amt.

Warum die oben genannten Produkte wichtig sind / Wann sie eingesetzt werden

Diese Leistungen sind unverzichtbar, um den Markenschutz in Papua-Neuguinea aufrechtzuerhalten und durchzusetzen:

  • Kontaktdatenänderung: Vermeidung von Fristversäumnissen oder Löschungen aufgrund veralteter Daten.
  • Inhaberwechsel: Notwendig zur rechtlichen Absicherung des neuen Markeninhabers.
  • Gesetzlicher Vertreter: Pflicht für ausländische Antragsteller – ohne Vertreter ist keine Kommunikation mit dem Amt möglich.
  • Widerspruch: Effektives Mittel, um die Eintragung ähnlicher oder verwechslungsfähiger Marken zu verhindern.
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren: Schutz Ihrer Markenanmeldung gegenüber Einwendungen Dritter.

Ein rechtlich lückenhafter Umgang mit diesen Punkten kann zur Unwirksamkeit oder zum Verlust des Markenschutzes führen.

Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in Papua-Neuguinea?

Liesegang & Partner bietet Ihnen fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Markenverwaltung in Papua-Neuguinea. Ihre Vorteile:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im internationalen Markenrecht
  • Lokale Vertretung durch unser Partnernetzwerk in Papua-Neuguinea
  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Persönliche Betreuung in Deutsch und Englisch
  • Vollständige rechtliche Begleitung – von der Anmeldung bis zum Widerspruch

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und sichern Sie Ihre Markenrechte in Papua-Neuguinea nachhaltig.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte