Markenverwaltung in den USA: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Die Vereinigten Staaten von Amerika gehören zu den bedeutendsten Märkten für den internationalen Markenschutz. Das Markenrecht in den USA wird vom United States Patent and Trademark Office (USPTO) streng geregelt. Wer seine Markenrechte dort aufrechterhalten oder durchsetzen möchte, muss zahlreiche formale und rechtliche Anforderungen beachten – einschließlich Fristen, Dokumentationspflichten und der Bestellung eines US-Vertreters.

Liesegang & Partner unterstützt Sie kompetent bei der Markenverwaltung in den USA – rechtssicher, effizient und transparent.

Unsere Markenverwaltungsdienste für die USA

Wir bieten ein umfassendes Leistungsspektrum zur Verwaltung, Übertragung und Verteidigung Ihrer Marke in den Vereinigten Staaten. Unsere Leistungen richten sich sowohl an deutsche als auch an internationale Mandanten, die ihre Markenrechte in den USA sichern möchten.

Zu unseren zentralen Dienstleistungen gehören:

  • Änderung der Kontaktdaten des Markeninhabers (USA): Aktualisierung der im USPTO-Register hinterlegten Kontaktdaten des Markeninhabers – essenziell für den rechtssicheren Erhalt offizieller Mitteilungen.
  • Übertragung der Marke / Inhaberwechsel (USA): Eintragung eines neuen Markeninhabers im Fall von Verkauf, Firmenfusion oder Erbfolge.
  • Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in den USA: Erforderlich für ausländische Markeninhaber zur rechtlichen Vertretung gegenüber dem USPTO.
  • Widerspruch gegen eine Markenanmeldung in den USA: Einreichung eines Widerspruchs gegen die Anmeldung einer möglicherweise kollidierenden Marke.
  • Vertretung des Markenanmelders im Widerspruchsverfahren (USA): Juristische Verteidigung Ihrer Markenanmeldung bei Einsprüchen durch Dritte.

Warum sind die oben genannten Produkte wichtig?

Diese Leistungen stellen sicher, dass Ihre Marke in den USA rechtskonform geführt und durchsetzbar bleibt:

  • Änderung der Kontaktdaten: Veraltete Daten können dazu führen, dass wichtige Mitteilungen vom USPTO nicht zugestellt werden – im schlimmsten Fall droht der Verlust der Marke.
  • Übertragung des Markeninhabers: Nur ein ordnungsgemäß eingetragener Inhaber kann die Marke lizenzieren, verkaufen oder rechtlich durchsetzen.
  • Gesetzlicher Vertreter in den USA: Ausländische Markeninhaber sind verpflichtet, einen lokalen Vertreter zu benennen – ohne diesen ist keine rechtsgültige Kommunikation mit dem USPTO möglich.
  • Widerspruch gegen Marken: Verhindert die Eintragung von Marken, die Ihrer Marke ähneln oder Ihre Rechte verletzen könnten.
  • Vertretung bei Widersprüchen: Schützt Ihre Anmeldung effektiv und erhöht Ihre Erfolgschancen im Verfahren.

Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in den USA?

  • Erfahrene US-Markenanwälte: Unser Team kennt die Besonderheiten des amerikanischen Markenrechts und die Verfahrensabläufe beim USPTO genau.
  • International ausgerichtete Beratung: Wir betreuen Mandanten aus aller Welt und bieten Lösungen für grenzüberschreitende Markenstrategien.
  • Transparente Festpreise: Alle Leistungen können bequem über unseren Online-Shop gebucht werden – mit klar definierten Preisen und ohne versteckte Kosten.
  • Digitale und schnelle Abwicklung: Mit unserem Online-Service können Sie Dokumente direkt einreichen und den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen.
  • Komplettservice aus einer Hand: Von der einfachen Adressänderung bis zur anwaltlichen Vertretung in komplexen Verfahren bieten wir alle relevanten Dienstleistungen.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte