Markenverwaltung in der Türkei: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Die Türkei verfügt über ein modernes Markenschutzsystem, das durch das Industrie­eigentumsgesetz Nr. 6769 geregelt ist. Als Mitglied des Madrider Protokolls kann die Türkei im Rahmen internationaler Markenanmeldungen benannt werden. Zuständig für die Eintragung und Verwaltung von Marken ist das Türkische Patent- und Markenamt (TürkPatent).

Für einen nachhaltigen Markenschutz in der Türkei ist es entscheidend, Markeneintragungen aktiv zu verwalten – von Adressänderungen über Inhaberwechsel bis hin zur Vertretung in Widerspruchsverfahren. Liesegang & Partner bietet Ihnen hierzu umfassende rechtliche Unterstützung.

Unsere Dienstleistungen zur Markenverwaltung in der Türkei

Wir bieten eine breite Palette an juristischen und administrativen Leistungen zur Betreuung Ihrer Marke in der Türkei:

  • Änderung der Kontaktdaten des Markeninhabers in der Türkei
    Aktuelle Kontaktdaten sind entscheidend, um Benachrichtigungen vom Markenamt zu erhalten und keine Fristen zu versäumen. Wir kümmern uns um die offizielle Aktualisierung Ihrer Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Markenregister.
  • Inhaberwechsel einer Marke in der Türkei
    Bei Unternehmensübernahmen, Veräußerungen oder Erbschaften ist eine rechtsgültige Übertragung der Marke erforderlich. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung beim türkischen Markenamt.
  • Bestellung eines Rechtsvertreters in der Türkei
    Für ausländische Markenanmelder ist ein in der Türkei ansässiger Rechtsvertreter gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen diesen Vertreter und gewährleisten eine ordnungsgemäße Kommunikation mit TürkPatent.
  • Widerspruch gegen eine Marke in der Türkei
    Wenn eine neue Markenanmeldung Ihre Rechte verletzt oder zu Verwechslungen führen kann, unterstützen wir Sie beim rechtzeitigen Einlegen eines formellen Widerspruchs.
  • Vertretung des Anmelders im Widerspruchsverfahren in der Türkei
    Wird gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch eingelegt, vertreten wir Sie kompetent vor dem Markenamt, um die Eintragung Ihrer Marke erfolgreich zu verteidigen.

Warum diese Leistungen in der Türkei wichtig sind

Das türkische Markenrecht bietet viele Möglichkeiten, erfordert jedoch genaue Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die oben genannten Leistungen sind dabei unverzichtbar:

  • Kontaktdatenaktualisierung schützt vor versäumten Fristen oder Mitteilungen.
  • Eintragung eines Inhaberwechsels sichert Ihre Rechte und deren Durchsetzbarkeit.
  • Ein Rechtsvertreter vor Ort ist für ausländische Markeninhaber zwingend erforderlich.
  • Einlegen von Widersprüchen verhindert die Eintragung ähnlicher oder kollidierender Marken.
  • Verteidigung gegen Widersprüche bewahrt Ihre Marke vor Ablehnung oder Löschung.

Versäumnisse in diesen Bereichen können zum Verlust des Markenschutzes führen.

Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in der Türkei?

Liesegang & Partner ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für den Markenschutz in der Türkei:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im internationalen Markenrecht
  • Experten mit Kenntnissen des türkischen Markenrechts
  • Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Schnelle und transparente Bearbeitung
  • Kommunikation auf Deutsch, Englisch und Spanisch

Wir sorgen dafür, dass Ihre Marke in der Türkei rechtssicher geschützt und professionell vertreten wird.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte