Markenverwaltung in Tunesien: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Der Markenschutz in Tunesien basiert auf dem Gesetz über gewerbliches Eigentum, das durch das Nationale Institut für Normung und gewerbliches Eigentum (INNORPI) verwaltet wird. Eine eingetragene Marke verleiht ihrem Inhaber das ausschließliche Nutzungsrecht und bietet Schutz vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Damit dieser Schutz erhalten bleibt, ist eine aktive und rechtssichere Markenverwaltung unerlässlich.

Liesegang & Partner unterstützt Sie bei der professionellen Verwaltung Ihrer Markenrechte in Tunesien – zuverlässig, effizient und rechtlich fundiert.

Unsere Leistungen zur Markenverwaltung in Tunesien

Wir bieten Ihnen umfassende anwaltliche Leistungen zur Verwaltung und Verteidigung Ihrer Marke in Tunesien:

  • Änderung der Kontaktdaten des Markeninhabers
    Halten Sie Ihre Kontaktdaten beim tunesischen Markenamt aktuell, um keine wichtigen Mitteilungen oder Fristen zu verpassen.
  • Änderung des Markeninhabers (Inhaberwechsel)
    Bei Unternehmensübernahmen, Erbschaften oder Umstrukturierungen muss der neue Markeninhaber offiziell eingetragen werden.
  • Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in Tunesien
    Ausländische Markeninhaber benötigen einen lokalen Vertreter zur Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber INNORPI.
  • Widerspruch gegen eine eingetragene Marke einlegen
    Verhindern Sie die Eintragung einer Marke, die mit Ihrer verwechselt werden kann oder Ihre Rechte verletzt.
  • Vertretung bei einem Widerspruch gegen Ihre Marke
    Wird gegen Ihre Anmeldung ein Widerspruch erhoben, vertreten wir Sie rechtlich fundiert vor der tunesischen Behörde.

Warum diese Leistungen wichtig sind

Eine aktive Markenverwaltung in Tunesien schützt Ihre Rechte und verhindert unnötige Risiken:

  • Kontaktdatenaktualisierung: Verhindert, dass wichtige Fristen oder behördliche Schreiben nicht zugestellt werden – etwa zur Verlängerung oder bei Einwänden.
  • Inhaberwechsel: Nur eingetragene Inhaber sind zur Rechtsdurchsetzung berechtigt. Ohne Änderung ist die Marke rechtlich nicht nutzbar oder übertragbar.
  • Gesetzlicher Vertreter: Pflicht für ausländische Markeninhaber – sichert die formgerechte Kommunikation mit INNORPI.
  • Widerspruch einlegen: Schützt Ihre Marke vor Eintragungen, die Ihr Markenbild oder Ihre Marktposition gefährden könnten.
  • Widerspruch abwehren: Notwendig, um Ihre Markenanmeldung trotz rechtlicher Einwände durchzusetzen – professionelle Vertretung erhöht Ihre Erfolgschancen.

Warum Liesegang & Partner für die Markenverwaltung in Tunesien?

Liesegang & Partner ist eine international tätige Kanzlei mit Spezialisierung im Markenrecht – auch in Nordafrika. Unsere Mandanten profitieren von:

  • Spezialisierte Anwälte für Markenrecht in Tunesien: Wir kennen die lokalen Verfahren, Anforderungen und Fristen.
  • Transparente Festpreise im Online-Shop: Alle Leistungen können direkt online gebucht werden – einfach, sicher und ohne versteckte Kosten.
  • Direkte anwaltliche Betreuung: Keine Weiterleitung an Drittanbieter – alle Leistungen werden durch erfahrene Markenanwälte erbracht.
  • Mehrsprachige Mandantenbetreuung: Wir kommunizieren auf Deutsch, Englisch und Spanisch– klar, verständlich, persönlich.
  • Rundum-Service für Ihre Marke: Von der Adressänderung bis zur Vertretung im Widerspruchsverfahren – wir kümmern uns um alle Details.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte