Nizzaklassen bei Markenrecherchen

Wenn man eine Marke anmeldet, muss man angeben für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen sind in der Nizza-klassifikation in 45 Klassen gruppiert, 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. 

Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Klassifikationssystem. Auf der Konferenz von Nizza im Jahr 1957 wurde die Klassifkation vertraglich festgelegt. Derzeit sind 140 Staaten Mitglied des Abkommens von Nizza.  

Die Klassifikation hat primär nur Ordnungsfunktion. Für die Frage, welchen Schutzumfang eine Marke hat, sind die für sie eingetragenen Waren und Dienstleistungen als solche maßgeblich. So kann bspw. eine Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke angenommen werden, die in der Klasse 09 für Software eingetragen ist und einer Marke, die nur in der Klasse 42 für Softwarenwicklung oder Programmierung von Software eingetragen ist. Für die Frage, ob Verwechslungsgefahr vorliegt ist nicht maßgeblich, ob die in Konflikt stehenden Marken in der gleichen Klasse angemeldet oder eingetragen sind, sondern ob die Waren und Dienstleistungen als solche zueinander identisch oder ähnlich sind. 

Hier können einzelnen Begriffe in der amtlichen Datenbank recherchiert und den Klassen zugeordnet werden: TMCLASS

Bei Beauftragung einer Markenanmeldung oder Markenrecherche brauchen Sie die Einordnung in die Klassen nicht vorzunehmen. Dieses gehört zu unserer primären Beratung. Wir formulieren die amtlichen Vorgaben entsprechende Klassifizierung und stimmen diese mit Ihnen ab.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte