Gründung einer Limited Liability Company (LLC) in Delaware
Notar- und Registerkosten | nicht enthalten |
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Mindeststammkapital | 1 |
Eintragung im Register | ja |
Auftragsbeschreibung und Ablauf der Gesellschaftsgründung
Die LLC ist in etwa vergleichbar mit einer deutschen GmbH. Die Mitglieder – genannt Members – einer LLC haften nur mit ihrer Einlage. Steuerlich genießt die LLC allerdings den Vorzug einer Partnerschaft. Das bedeutet, die Gewinne einer LLC werden auf Ebene der Gesellschaft nicht besteuert. Vielmehr wird der Gewinn als Einkommen der Mitglieder „durchgereicht“ (passed-through). Wie in Deutschland muss die Gesellschaft jährlich eine Steuererklärung abgeben, welche den Gewinn pro Mitglied aufgezeigt. Besteht eine LLC nur aus einem Mitglied, wird dieses als „sole proprietorship“ (Einzelkaufmann) besteuert. Eine LLC muss in der Regel – mit Ausnahme in Delaware - jedes Jahr einen Geschäftsbericht (Annual Report) einreichen und eine Gebühr bezahlen, um ihren Status zu behalten und ein Certificate of Good Standing zu erhalten.
Zur Eröffnung eines Bankkontos in den USA wird neben der Certificate of Incorporation in der Regel ein Certificate of Good Standing verlangt; außerdem muss eine Employer Identification Number (EIN) vorgelegt werden. Die EIN ist vergleichbar mit einer Social Security Number für Unternehmen und entspricht unserer Steuernummer.
Die LLC entsteht mit dem Einreichen (Filing) der Articles of Incorporation beim Secretary of State (vergleichbar mit unserem Handelsregister). In bestimmten Bundesstaaten muss außerdem eine Bekanntmachung in einer örtlichen Zeitung erfolgen (wie z.B. in New York oder Pennsylvania). Wie in Deutschland wird in den Articles of Incorporation der Zweck der Gesellschaft beschrieben. Außerdem muss in der Anmeldung eine Kontaktadresse angegeben werden, die nicht nur aus einem Postfach bestehen darf. Hintergrund für diese Kontaktadresse ist, dass öffentliche Urkunden zu den üblichen Geschäftszeiten zugestellt werden können. Des weiteren fällt eine Anmeldegebühr an, die von Staat zu Staat unterschiedlich ist.
Delaware ist ein beliebter Bundesstaat für die Errichtung einer LLC, da der Gewinn, der außerhalb von Delaware erzielt wird, in der Regel nicht in Delaware versteuert werden muss. Des weiteren braucht eine LLC in Delaware keinen Annual Report einreichen und auch keine eine Jahreshauptversammlung abhalten.
Steuerliche Behandlung der Corporation
Eine Corporation wird auf Gesellschaftsebene besteuert, d.h. separat von den Directors und Shareholders. Wenn die Corporation keine Geschäfte in Delaware tätigt, fallen keine Steuern im Bundesstaat Delaware an. Einmal jährlich ist der Federal Tax Return (Steuererklärung) einzureichen. Ausländische Corporation Besitzer profitieren jedoch von den vielen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, welche die USA mit fast jedem Land weltweit unterhalten.
By-laws / Annual Report
Bei Gründung einer Delaware Corporation werden weder die Namen/Anschriften der Gründer noch die By-laws (Gesellschaftssatzung) veröffentlicht. Die Corporation muß jedoch alljährlich einen Annual Report einreichen, welcher die Namen der Direktoren enthält. Eine Delaware Corporation ist daher weniger anonym als eine LLC.
- Markenanmeldung USA1.100,00 EUR
- Anmeldung Design Patent USA2.450,00 EUR