Gründung einer GmbH (spol. s.r.o.) in der Tschechischen Republik
Notar- und Registerkosten | nicht enthalten (zusammen ca. 400 EUR) |
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Mindeststammkapital | 200000 |
Eintragung im Register | ja |
Auftragsbeschreibung
Die tschechische GmbH ("spol. s.r.o.") ist mit der deutschen GmbH gut vergleichbar. Sie verbindet die sinnvolle Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit überschaubaren Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen.
Die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Nach tschechischem Recht muss die GmbH ein minimales Stammkapital von 200.000,00 CZK (ca. 8.000 EUR) besitzen. Die Einzahlungen können in bar oder in Sachleistungen erbracht werden.
Die Gründung erfolgt vor einem tschechischen Notar. Die Vertretung auf der Grundlage einer Vollmacht ist zulässig. Der Gesellschaftsvertrag muss u,a, Regelungen zur Firmierung, zum Sitz und zum Unternehmensgegenstand der Gesellschaft enthalten, Der Geschäftsführer muss das polizeiliche Führungszeugnis aus dem Herkunftsland haben. Bei einem ausländischen Geschäftsführer ist es sinnvoll, diese Urkunde umgehend im Heimatland zu beantragen, weil sich der Gründungsprozess sonst verzögern kann.