Gründung einer GmbH (Sàrl) in Frankreich

Kompetent und schnell zu Ihrer GmbH in Frankreich. Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der Gründung beraten und unterstützen wir Sie zusammen mit Partnern vor Ort.
2.900,00 EUR
SKU
1867
Mehr Informationen
Notar- und Registerkostendie zusätzlichen Kosten der Veröffentlichung und Registrierung betragen ca. 650 EUR
Mindeststammkapital0
Eintragung im Registerja
2.900,00 EUR

Auftragsbeschreibung

Die französische GmbH ("Société à responsabilité limitée“, Abkürzung "Sàrl" oder "SARL") ist eine in Frankreich verbreitete Form der Kapitalgesellschaft. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit überschaubaren Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen.

Für die Sàrl gibt es kein festgesetztes Stammkapital. Die Gesellschafter können die Kapitalhöhe frei bestimmen. Die Geldeinlagen müssen bei der Gründung mindestens zu 20 % eingezahlt bzw. die Einlage von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden. Der Restbetrag des Kapitals muss innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung erbracht werden. Bei Sacheinlagen muss dem Gesellschaftsvertrag ein Bericht des Gründungsprüfers beigefügt werden, sobald der Gesamtwert der Sacheinlagen 50 % des Stammkapitals oder eine einzelne Sacheinlage den Wert von 7.500 € überschreitet.

Im Gegensatz zum deutschen Recht muss der Gesellschaftsvertrag nicht notariell beurkundet werden (Ausnahme: Einbringung von Immobilien). Die Gründung ist in einem in einem amtlichen Anzeigenblatt zu veröffentlichen und die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte