Gründung einer GmbH (Sàrl) in Frankreich
Notar- und Registerkosten | die zusätzlichen Kosten der Veröffentlichung und Registrierung betragen ca. 650 EUR |
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Mindeststammkapital | 0 |
Eintragung im Register | ja |
Auftragsbeschreibung
Die französische GmbH ("Société à responsabilité limitée“, Abkürzung "Sàrl" oder "SARL") ist eine in Frankreich verbreitete Form der Kapitalgesellschaft. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit überschaubaren Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen.
Für die Sàrl gibt es kein festgesetztes Stammkapital. Die Gesellschafter können die Kapitalhöhe frei bestimmen. Die Geldeinlagen müssen bei der Gründung mindestens zu 20 % eingezahlt bzw. die Einlage von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden. Der Restbetrag des Kapitals muss innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung erbracht werden. Bei Sacheinlagen muss dem Gesellschaftsvertrag ein Bericht des Gründungsprüfers beigefügt werden, sobald der Gesamtwert der Sacheinlagen 50 % des Stammkapitals oder eine einzelne Sacheinlage den Wert von 7.500 € überschreitet.
Im Gegensatz zum deutschen Recht muss der Gesellschaftsvertrag nicht notariell beurkundet werden (Ausnahme: Einbringung von Immobilien). Die Gründung ist in einem in einem amtlichen Anzeigenblatt zu veröffentlichen und die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.