Gründung einer GmbH in Österreich
Notar- und Registerkosten | nicht enthalten (zusammen ca. 400 EUR) |
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Mindeststammkapital | 35000 |
Eintragung im Register | ja |
Auftragsbeschreibung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GesmbH, Ges.m.bH. oder GmbH) ist auch in Österreich eine verbreitete Form der Kapitalgesellschaft. Sie verbindet die sinnvolle Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit überschaubaren Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen.
Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags bzw. die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft bei einer 1-Personengründung hat jeweils in Notariatsaktform zu passieren. Der Vertrag bzw. die Erklärung muss zumindest folgende Informationen enthalten: Die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals, den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).
Der Beschluss über die Bestellung der ersten Geschäftsführer, sofern dies nicht bereits im Gesellschaftsvertrag vorgenommen wurde, hat zu erfolgen. Die Anmeldung zum Firmenbuch durch sämtliche Geschäftsführer (notarielle oder gerichtliche Beglaubigung der Unterschriften) muss durchgeführt werden. Die GmbH entsteht erst durch Eintragung in das Firmenbuch (konstitutive Eintragung).