Gründung einer GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG stellt eine sinnvolle Alternative zur GmbH dar, vor allem wenn die Gesellschafter wie in einer Personengesellschaft zusammenarbeiten, gleichzeitig aber eine unbeschränkte Haftung vermeiden möchten. Egal, ob die Komplementär-GmbH bereits besteht oder nicht, wir bereiten für Sie alle notwendigen Unterlagen vor und begleiten Sie professionell von der Beauftragung bis zur notariellen Abwicklung.
2.700,00 EUR
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156
Mehr Informationen
Notar- und Registerkostennicht enthalten (Notarkosten ca. 450 EUR, Registerkosten ca. 150 EUR)
Mindeststammkapital25000
Bankkontooptional
Buchhaltung und Steuerberatungoptional
Eintragung im Registeryes
Umsatzsteuer IDoptional
2.700,00 EUR

Auftragsbeschreibung

An einer "normalen" Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Kommanditist und mindestens ein Komplementär beteiligt. Anders als der Kommanditist, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Kommanditeinlage beschränkt ist, haftet der Komplementär unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen und wird deswegen auch als persönlich haftender Gesellschafter bezeichnet.

Auch bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Jedoch wird die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters hier durch eine GmbH, eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, übernommen. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen, gelangt man so zu einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft.

Ablauf der Gesellschaftsgründung

Der Auftrag zur Gründung der GmbH & Co. KG ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die wir von Ihnen benötigen um die Unterlagen zur Gründung der Kommanditgesellschaft und, soweit notwendig, der Komplementär-GmbH vorzubereiten.

Nach der Beauftragung prüfen wir als erstes die Zulässigkeit der gewünschten Firmierungen durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht und/ oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir außerdem kollidierende Marken, Firmen und Domains.

Danach erstellen wir zusammen mit einem Notariat anhand Ihrer Angaben bei der Beauftragung und nach Ihren Vorgaben die Gründungsunterlagen (das sind Gesellschaftsvertrag und Handelsregisteranmeldung bei der KG und Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Liste der Gesellschafter und Anmeldung zum Handelsregister bei der Komplementär-GmbH). Soll die Gesellschaftsgründung durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Treuhänder erfolgen, so bereiten wir auch die notwendige Vollmacht bzw. den Treuhandvertrag für Sie vor. Wir stimmen alle Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern bei Bedarf den Inhalt und die Folgen der enthaltenen Regelungen.

Wenn es sich bei einem Gesellschafter um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Nachweise darüber, dass das ausländische Unternehmen existiert und wer das ausländische Unternehmen vertritt. Je nach Herkunftsland benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien, eine Apostille und/ oder eine beglaubigte Übersetzung. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, erfahren Sie von uns.

Die eigentliche Gesellschaftsgründung findet statt, indem die Gründungsurkunde der GmbH und der Gesellschaftsvertrag notariell protokolliert werden und der Gesellschaftsvertrag der KG unterschrieben wird. Üblicherweise steht die Gründung der KG unter der Bedingung der Eintragung im Handelsregister. Nach der Beurkundung eröffnet die GmbH i.Gr. ein Geschäftskonto, auf welches der oder die Gesellschafter die übernommenen Stammeinlagen einzahlen.

Regelmäßig nimmt auch der Geschäftsführer der neu gegründeten GmbH am Beurkundungstermin teil und unterschreibt dabei die Handelsregisteranmeldung, zusammen mit dem oder den Kommanditisten. Ist der Geschäftsführer nicht persönlich vor Ort, so kann er die Anmeldung auch bei einem Notar oder in einer deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat unterschreiben. Die Handelsregisteranmeldungen werden elektronisch vom Notar beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Stammeinlagen der GmbH nachgewiesen wurde.

Zum Schluss prüft das Registergericht die Handelsregisteranmeldungen und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt, sofern keine Einwände bestehen, die GmbH und die KG im Handelsregister ein. Der Firmenzusatz der GmbH „i.Gr.“ fällt mit der Eintragung weg.

Von der Beauftragung bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen erfahrungsgemäß nur 2 bis 4 Wochen.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte