Gründung einer Aktiengesellschaft (a.s.) in der Tschechischen Republik

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4.100,00 EUR
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1865
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Notar- und Registerkostennicht enthalten
Mindeststammkapital2000000
Eintragung im Registerja
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Auftragsbeschreibung

Auch die tschechische Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Stammkapital in eine bestimmte Anzahl von Aktien verteilt ist. Eine Aktiengesellschaft stellt eine Rechtsform einer reinen Kapitalgesellschaft dar ohne das Vorhandensein von persönlichen Elementen. Die Aktiengesellschaft ist im tschechischen Handelsgesetzbuch geregelt.

Die Firma einer tschechsichen Aktiengesellschaft muss die Bezeichnung "akciová společnost" (Aktiengesellschaft) beinhalten, es genügt jedoch auch die Abkürzung "akc. spol." oder "a.s.". Weiterhin darf die Firma nicht mit einer Firma eines anderen Unternehmers zu verwechseln sein und darf nicht als Täuschung wirken.

Der Wert des minimalen Stammkapitals einer Aktiengesellschaft in Tschechien sind 2.000.000 CZK. Die obere Grenze des Stammkapitals ist uneingeschränkt. Ein Besitzer einer Aktie wird als Aktionär bezeichnet. Ein Aktionär haftet nicht für die Schulden der Gesellschaft.

Ein satzungsmäßiges Organ einer Aktiengesellschaft ist ihr Vorstand. Einen Vorstand bilden seine Mitglieder, die die Gesellschaft nach Außen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sowie alle Änderungen im Vorstand werden im Handelsregister eingetragen. Der Aufsichtsrat hat die Hauptaufgabe, den Vorstand zu überwachen und ist ermächtigt, die Konten und alle anderen Dokumente zu untersuchen. Seine Mitglieder werden immer von der Hauptversammlung gewählt.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte