Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir organisieren und betreuen für Sie die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz. Von der Erstellung der Gründungsunterlagen bis zur Eintragung im Handelsregister beraten wir Sie bei allen erforderlichen Schritten. Eine Gründung ist auch durch einen einzelnen Gesellschafter möglich.
4.250,00 EUR
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1852
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Notar- und Registerkostennicht enthalten
Mindeststammkapital100000
Eintragung im Registerja
4.250,00 EUR

Auftragsbeschreibung

Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA)) ist im Schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Grundlagen über die Aktiengesellschaft werden im Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 771 behandelt.

Zur Gründung einer AG benötigt man ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, wobei mindestens 20% bzw. in jedem Fall mindestens CHF 50'000 in Form von Bargeld oder Sacheinlagen (="qualifizierte Gründung") unmittelbar vorhanden sein müssen. Seit 2008 ist die Gründung einer Ein-Personen-AG ausdrücklich zulässig.

Das Aktienkapital kann als Inhaberaktien oder als Namensaktien ausgegeben werden. Der Nennwert einer Aktie muss mindestens einen Rappen (CHF 0.01) betragen. Die Errichtung erfolgt durch die Erstellung einer Öffentlichen Urkunde, in der die Statuten, die einzelnen Einlagewerte und die Organe zum Gründungszeitpunkt festgehalten werden. Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gilt eine AG als entstanden - vorher existiert sie als Einfache Gesellschaft mit deren Haftungsbedingungen.

Die Organe der AG sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle. Anders als in Deutschland ist die Geschäftsführung bzw. -leitung, welche in etwa dem deutschen Vorstand entspricht, kein Organ der Gesellschaft. Hingegen können auch freiwillig weitere Organe ernannt werden, z.B. ein Aufsichtsrat.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte