Gründung einer Aktiengesellschaft in Österreich
Notar- und Registerkosten | nicht enthalten |
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Mindeststammkapital | 70000 |
Eintragung im Register | ja |
Auftragsbeschreibung
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt in Österreich mindestens 70.000 Euro und ist in Aktien zerlegt. Es wird durch Übernahme der Aktien durch den oder die Gründer aufgebracht. Es gibt Nennbetragsaktien und Stückaktien. Nennbetragsaktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag. Der Mindestnennbetrag einer Aktie liegt bei einem Euro. Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Die Aktien dürfen nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag ausgegeben werden. Stückaktien verkörpern einen rechnerischen Anteil am Grundkapital. Dieser muss nicht einem glatten Euro-Wert entsprechen. Die Haftung der AG ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Die Aktiengesellschaft entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch (nach erfolgter Prüfung und Genehmigung Gericht), erst ab diesem Zeitpunkt ist sie eine juristische Person. Die Anmeldung zur Eintragung in das Firmenbuch setzt voraus, dass alle Anteile von den Gründern übernommen wurden, dass diese Gründer rechtswirksam eine Satzung beschlossen haben und der erste Vorstand sowie Aufsichtsrat bestellt wurde.