Gründung einer Aktiengesellschaft

Sie suchen eine international übliche Kapitalgesellschaft, bei der Sie unproblematisch und ohne große Formalitäten neue Gesellschafter beteiligen können? Gerne überzeugen wir Sie von den Vorteilen und Gestaltungsmöglichkeiten einer Aktiengesellschaft. Wir begleiten Sie von der Beauftragung über die Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Protokollierung der Gesellschaftsgründung und der Eintragung in Handelsregister. Eine Gründung durch einen Bevollmächtigten oder Treuhänder ist möglich.
3.850,00 EUR
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Mindeststammkapital50000
Eintragung im Registerja (Handelsregister B)
3.850,00 EUR

Auftragsbeschreibung

Die Aktiengesellschaft – kurz „AG“ – ist die international bedeutendste Unternehmensform. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Übertragung der Aktien ist regelmäßig einfacher möglich als bei anderen Gesellschaftsformen. Aktiengesellschaften können sich durch die Ausgabe neuer Aktien oder durch die Begebung von Anleihen auch leichter neues Kapital beschaffen, als dies bei vielen anderen Unternehmensformen der Fall ist.

Ablauf der Gesellschaftsgründung

Der Auftrag zur Gründung der AG ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung viele Daten angeben, die zur Vorbereitung der Gründungsdokumente erforderlich sind. Trotzdem wird es im Regelfall erforderlich sein, dass wir mit Ihnen die Daten der Gesellschaft, der Gründungsgesellschafter und Organe im Detail klären.

Nach der Beauftragung prüfen wir die Zulässigkeit der gewünschten Firmierung durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht und/ oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir außerdem kollidierende Marken, Firmen und Domains.

Danach erstellen wir zusammen mit einem Notariat anhand Ihrer Angaben bei der Beauftragung die Gründungsunterlagen, das sind regelmäßig die Gründungsurkunde, der Gründungsbericht der Gründer, Prüfungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrates und die Anmeldung zum Handelsregister. Wir stimmen die Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern bei Bedarf den Inhalt und die Folgen der enthaltenen Regelungen. Wenn es sich bei einem Gründer um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind für die notarielle Beurkundung weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Nachweise darüber, dass das ausländische Unternehmen existiert und wer das ausländische Unternehmen vertritt. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, erfahren Sie von uns.

Die eigentliche Gesellschaftsgründung findet statt, indem die Gesellschaftsgründung notariell protokolliert wird. Ab diesem Moment existiert die Gesellschaft, jedoch bis zur Eintragung im Handelsregister noch als Aktiengesellschaft in Gründung („AG i.Gr.“). Nach der Beurkundung eröffnet die AG i.Gr. ein Geschäftskonto, auf welches der oder die Aktionäre die bei der Gründung übernommenen Bareinlagen einzahlen.

Regelmäßig nimmt auch der neu bestellte Vorstand der AG an der Protokollierung teil und unterschreibt dabei die Handelsregisteranmeldung. Die Handelsregisteranmeldung wird elektronisch beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Einlagen nachgewiesen wurde und ihm die erforderlichen Gründungs- und Prüfungsberichte vorliegen.

Zum Schluss prüft das Registergericht die Handelsregisteranmeldung und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt, sofern keine Einwände bestehen, die AG im Handelsregister ein. Der Firmenzusatz „i.Gr.“ fällt mit der Eintragung weg.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte