Anmeldung Design Sri Lanka

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Sri Lanka beauftragen. Wir melden ein eingetragenes Design für Sie in Sri Lanka an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung. Mehr Informationen finden Sie weiter unten.
700,00 EUR
SKU
2685
Mehr Informationen
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
maximale Schutzdauer (Jahre)15
Anwaltliche Beratung Ja
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Wann wurde das Design der Öffentlichkeit das erste Mal vorgestellt (ca.)?
  
Datum der früheren Anmeldung:
  
700,00 EUR

Geschmacksmusteranmeldung in Sri Lanka

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Sri Lanka beauftragen.

Wir melden für Sie ein eingetragenes Design in Sri Lanka an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung.

Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens werden, insbesondere dann, wenn es sich um einen Verkaufsschlager handelt. Wir schützen ihr Design und melden für Sie ein eingetragenes Design in Sri Lanka an. Unser Preis beinhaltet die Gebühren des Patentamtes für Anmeldung, Veröffentlichung und Eintragung.

Ein eingetragenes Design in Sri Lanka verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design in Sri Lanka zu benutzen. Um diese Recht zu erlangen, ist in Sri Lanka die Eintragung in ein amtliches Designregister erforderlich. Mit der Eintragung in das nationale Designregister erhalten sie das passende Schutzrecht.

Mit dem in Sri Lanka eingetragene Design können Sie es dann anderen verbieten, das geschützte Erzeugnis ohne Ihre Zustimmung identisch in Nepal zu nutzen. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr, aber auch der Besitz zu diesen Zwecken. Der Schutzbereich des eingetragene Design erstreckt sich nicht nur auf identische Nachahmungen, sondern regelmässig auch auf all die Erzeugnisse, die den gleichen Gesamteindruck wie das für Sie gschützte Erzeugnis vermitteln.

Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Sri Lanka beträgt 15 Jahre.

Der Schutz beginnt im Falle der Eintragung in das amtliche Register rückwirkend zum Tag der Anmeldung. Er kann in Sonderfällen (Inanspruchnahme einer Priorität) sogar 6 Monate vor dem eigentlichen Anmeldetag liegen. Die erste Schutzperiode beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag (oder der beanspruchten Priorität). Der Schutz kann in Sri Lanka zweimal um 5 Jahre erneuert werden.

Das eingetragene Design in Sri Lanka setzt Neuheit und Eigenart des Designs voraus. Aber weder das Amt noch wir prüfen diese Schutzvoraussetzungen im Anmeldeverfahren.

Für die Anmeldung des Designs in Sri Lanka sollten Sie bereithalten:

  • Ansichten, Fotografien oder Zeichnungen, die nur das zu schützende Design am Besten aus jeder Himmelsrichtung einmal vor neutralem Hintergrund zeigen, es ist ratsam alle Perspektiven zu zeigen, denn Schutz wird nur für das gewährt, was aus den Ansichten ersichtlich ist,
  • Kontaktdaten des Auftraggebers,
  • Kontaktdaten des einzutragenden Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit,
  • aktueller Handelsregisterauzszug falls der einzutragenden Inhabers eine juristische Person ist
  • den Namen und vollständige Adresse des/der Entwerfer des Designs
  • eine kurze Beschreibung des Designs sofern diese aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaften aufweist, z.B beweglich ist (nicht zwingend erforderlich).

Das Anmeldeverfahren durch uns schließt folgende Leistungen ein:

  • Prüfung der mit em Auftrag eingereichten Unterlagen
  • Hinweis auf erforderliche Beglaubigungen von Unterlagen und Einholung derselben, dafür anfallende Mehrkosten/Fremdaufwand sind gesondert zu vergüten;
  • Vorbereitung der Anmeldung mit Auswahl der Locarno-Klassen, Nachforderung von Unterlagen, sowie ggflls. rechtliche Hinweise zu den eingereichten Anmeldeunterlagen
  • Bestätigung der Angaben zur Vornahme der Einreichung der Anmeldung
  • Einreichung der Anmeldung und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Anmedebestätigung des Amtes
  • Hinweis auf Erweiterung des Schutzgebietes
  • Übersendung der Mitteilung des Amtes zur begehrten Eintragung
  • Empfang und Übersendung der Eintragungsurkunde (i.d.R in digitaler Form) sowie eines aktuellen Registerauszuges.
  • Entgegenahme und Weiterleitung des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Amt
  • Mitteilung über die Möglichkeit der Verlängerung des Mustersschutzes

 

Das Angebot umfasst nicht Kosten für Dienstleistungen in Bezug auf Widerspruchsverfahren und Amtsrügen sowie Kosten für notarielle Beglaubigungen.

 

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