Verlängerung Design Türkei

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in der Türkei beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
450,00 EUR
SKU
2601
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtTPE
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag::
  

Maximal 10 Zeichen

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450,00 EUR
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in der Türkei um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in der Türkei beträgt 25 Jahre. Der Schutzbeginn berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder dem bei der Anmeldung beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design in der Türkei zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Anmeldetag (oder Prioritätstag), durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4-mal verlängern und zwar jeweils um einen weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.

Die Verlängerung eines Designrechts in der Türkei geschieht durch einen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Das soll jeweils vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung kann beim Amt aber frühestens in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode beantragt werden. Sie muß spätestens in den ersten 6 Monaten nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz in der Türkei.

Kann die gewünschte Verlängerung erst nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Zuschlag zu entrichten. Diese beträgt 50 % der üblichen Gebühren.

Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.

Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte