Verlängerung Design Tschechische Republik
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in der Tschechische Republik beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
450,00 EUR
SKU
2597
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | ePCT |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in der Tschechischen Republik um eine weitere Schutzperiode beauftragen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich.
Die Höchstschutzdauer für den Designschutz in der Tschechischen Republik beträgt 25 Jahre, berechnet ab dem Anmeldetag.
Nach Eintragung in das amtliche Designregister wird ein Design in der Tschechischen Republik zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4-mal um Schutzperioden von jeweils 5 Jahren verlängern lassen. Bei Erreichen der Höchstschutzdauer von25 Jahren endet der Designschutz automatisch. Er endet vorher, wenn die Schutzdauer nicht ordnungsgemäß verlängert wurde.
Die Verlängerung der Schutzdauer hat in jeder Schutzperiode zu erfolgen. Sie geschieht in der Tschechischen Republik durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr.
Der Antrag auf Verlängerung der Schutzdauer muss innerhalb der letzten 6 Monate vor Ablauf der letzten Schutzperiode beim zuständigen Amt eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Frist zu bezahlen.
Eine Verlängerung muss aber spätestens binnen 6 Monate nach Ablauf der letzten Schutzperiode erfolgt sein. Wird der Antrag in dieser Zeit gestellt oder die Gebühr für die Verlängerung erst nach Ablauf der letzten Schutzperiode bezahlt, ist eine zusätzliche Gebühr für die späte Verlängerung zu entrichten. Die Verlängerung wird aber auch dann mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der dafür anfallenden Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Gebührenaufschlag im Falle einer verspäteten Erneuerung ist nicht umfasst.
Eine Auftragsannahme steht daher auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.