Verlängerung Design in Syrien
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Design in Syrien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
490,00 EUR
SKU
2629
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 15 |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design in Syrien vor.
Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist zweimal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich.
Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Syrien beträgt 15 Jahren. Sie beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in Syrien.
Der Schutz beginnt mit einer ersten Periode von 5 Jahren. Die Verlängerung des eingetragenen Designs in Syrien erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag auf Verlängerung und die Zahlung der Verlängerungsgebühren haben innerhalb der laufenden Schutzfrist zu erfolgen. Die Verlängerung soll in den letzten 6 Monaten vor Ablauf des Schutzrechts erfolgen.
Falls der Erneuerungsantrag oder die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht fristgerecht erfolgen, kann die Erneuerung im Iran noch erfolgen, wenn die Handlungen innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt werden. Für die verspätete Verlängerung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Wird diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz endgültig.
Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.
Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung.
Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.
Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist zweimal um 5 Jahre auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich.
Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Syrien beträgt 15 Jahren. Sie beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt in Syrien.
Der Schutz beginnt mit einer ersten Periode von 5 Jahren. Die Verlängerung des eingetragenen Designs in Syrien erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Der Antrag auf Verlängerung und die Zahlung der Verlängerungsgebühren haben innerhalb der laufenden Schutzfrist zu erfolgen. Die Verlängerung soll in den letzten 6 Monaten vor Ablauf des Schutzrechts erfolgen.
Falls der Erneuerungsantrag oder die Zahlung der Verlängerungsgebühr nicht fristgerecht erfolgen, kann die Erneuerung im Iran noch erfolgen, wenn die Handlungen innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt werden. Für die verspätete Verlängerung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Wird diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz endgültig.
Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.
Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung.
Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.