Verlängerung Design in Swaziland
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Design in Swaziland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres UK-Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
480,00 EUR
SKU
2695
Schutzdauer (Jahre) | 5 | |
---|---|---|
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja | |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 | |
Patent- und Markenamt | Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns hier mit der Durchführung der Verlängerung beauftragen. Wir nehmen für Sie die Verlängerung des eingetragenen gewerblichen Design in Swaziland vor.
Wir überwachen die Schutzperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung.
Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Swaziland beträgt 25 Jahren.
Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt und einer ersten Periode von 5 Jahren, die zweimal verlängert werden kann.
Die Verlängerung des eingetragenen Designs erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Die Verlängerung muss in dem letzten Jahr vor Ablauf der Schutzperiode beantragt werden. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren soll innerhalb der laufenden Schutzfrist erfolgen.
Falls die Verlängerung nicht fristgerecht erfolgen konnte, kann sie noch innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist von 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt wird. Für die verspätete Zahlung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, endet der Designschutz engültig.
Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.
Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.
Der angegebene Preis gilt nur für die Verlängerung einer UK Registrierung, die automatisch für Swaziland gilt. Die Verlängerung nicht in Großbritannien registrierten Designeintragungen können andere Kosten verursachen.
Die maximale Schutzdauer des Designschutzes in Swaziland beträgt 25 Jahren.
Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim zuständigen Amt und einer ersten Periode von 5 Jahren, die zweimal verlängert werden kann.
Die Verlängerung des eingetragenen Designs erfolgt durch einen förmlichen Antrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren. Die Verlängerung muss in dem letzten Jahr vor Ablauf der Schutzperiode beantragt werden. Die Zahlung der Verlängerungsgebühren soll innerhalb der laufenden Schutzfrist erfolgen.
Falls die Verlängerung nicht fristgerecht erfolgen konnte, kann sie noch innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist von 6 Monaten ab Schutzrechtsende nachgeholt wird. Für die verspätete Zahlung fallen dann aber zusätzliche Gebühren an. Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, endet der Designschutz engültig.
Unser Angebot bezieht sich nur auf die fristgerechte Erneuerung eines einzelnes Design und umfasst unsere Kosten sowie die allgemeine amtliche Erneuerungsgebühr die Vornahme einer fristgerechte Verlängerung um eine weitere Schutzperiode.
Nicht erfasst sind die Zuschlagsgebühren im Falle einer verspäteten Erneuerung. Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.
Der angegebene Preis gilt nur für die Verlängerung einer UK Registrierung, die automatisch für Swaziland gilt. Die Verlängerung nicht in Großbritannien registrierten Designeintragungen können andere Kosten verursachen.