Verlängerung Design Saint Kitts and Nevis

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Saint Kitts and Nevis beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer Ihres UK-Designrechts auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
180,00 EUR
SKU
2655
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs:
  
180,00 EUR
Designschutz Verlängerung in St. Kitts und Nevis

Verlängerung des Designschutzes in St. Kitts und Nevis – Detaillierte Informationen und professionelle Unterstützung

Die Verlängerung eines eingetragenen Designs in St. Kitts und Nevis ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz Ihrer kreativen Werke aufrechtzuerhalten und die exklusiven Rechte an Ihrem Design zu sichern. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei diesem Prozess, damit Ihre Schutzrechte ohne Unterbrechung verlängert werden können.

Schutzdauer und Verlängerungsoptionen

Ein eingetragenes Design in St. Kitts und Nevis ist zunächst für eine Schutzdauer von 5 Jahren ab dem Anmeldetag registriert. Diese Schutzdauer kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, sodass die maximale Schutzdauer insgesamt 15 Jahre beträgt.

Überblick der Schutzperioden:

  • Erstlaufzeit: 5 Jahre ab dem Tag der Anmeldung
  • Erste Verlängerung: Für weitere 5 Jahre
  • Zweite Verlängerung: Maximale Laufzeit von insgesamt 15 Jahren

Verlängerungsverfahren – Wie funktioniert es?

Die Verlängerung eines Designs erfolgt durch die Einreichung eines förmlichen Antrags beim zuständigen Amt in St. Kitts und Nevis sowie die rechtzeitige Zahlung der entsprechenden Verlängerungsgebühren.

Wichtige Fristen:

  • Reguläre Verlängerung: Der Verlängerungsantrag und die Zahlung der Gebühren müssen innerhalb der Schutzfrist, also vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode, eingereicht werden.
  • Nachfrist: Falls die reguläre Frist versäumt wird, kann der Antrag innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzperiode gestellt werden. In diesem Fall fallen zusätzliche Gebühren für die verspätete Einreichung an.

Erforderliche Unterlagen und Informationen

Um die Verlängerung Ihres Designs in St. Kitts und Nevis effizient durchzuführen, benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen:

  • Registernummer des Designs
  • Datum der ursprünglichen Anmeldung
  • Angaben zu bisherigen Verlängerungen (falls vorhanden)
  • Nachweis über die Zahlung der Amtsgebühren

Unsere Leistungen – Umfassender Service für Ihre Sicherheit

Unsere Kanzlei übernimmt die vollständige Abwicklung des Verlängerungsprozesses für Ihr Design in St. Kitts und Nevis. Wir bieten:

  • Fristenmanagement: Proaktive Überwachung aller relevanten Fristen und rechtzeitige Erinnerung an bevorstehende Verlängerungen.
  • Formelle Antragstellung: Vorbereitung und Einreichung des Verlängerungsantrags gemäß den Anforderungen des zuständigen Amts.
  • Prüfung der Dokumente: Sorgfältige Kontrolle aller Unterlagen, um Fehler oder Unstimmigkeiten zu vermeiden.
  • Zahlungsabwicklung: Rechtzeitige Überweisung der Verlängerungsgebühren und Vermeidung von Zusatzkosten.
  • Direkte Kommunikation mit Behörden: Klärung von Rückfragen oder Unstimmigkeiten direkt mit den zuständigen Stellen.

Warum Sie uns beauftragen sollten

Mit jahrelanger Erfahrung im internationalen Designschutz bieten wir Ihnen zuverlässige und professionelle Unterstützung bei der Verlängerung Ihrer Schutzrechte in St. Kitts und Nevis. Unsere Kanzlei gewährleistet:

  • Rechtssicherheit: Durch unser sorgfältiges Vorgehen minimieren wir das Risiko von Fristversäumnissen.
  • Effizienz und Transparenz: Wir sorgen für eine reibungslose Abwicklung und halten Sie über jeden Schritt informiert.
  • Individuelle Beratung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte