Verlängerung Design Slowenien
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Slowenien beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
600,00 EUR
SKU
2600
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | SIPO |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Slowenien beauftragen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Slowenien um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.
Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Slowenien beträgt 25 Jahre. Der Schutzbeginn berechnet sich ab dem Tag der Anmeldung beim Amt oder dem bei der Anmeldung beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).
Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register wird ein Design in Slowenien zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, berechnet ab dem Anmeldetag (oder Prioritätstag), durch das eingetragene Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4-mal verlängern und zwar jeweils um einen weitere Schutzperiode von 5 Jahren, bis die maximale Schutzdauer erreicht ist.
Die Verlängerung eines Designrechts in Slowenien geschieht durch einen Antrag auf Verlängerung beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Das soll jeweils vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode erfolgen. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.
Die Verlängerung kann beim Amt aber frühestens in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode beantragt werden. Sie muß spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode erfolgt sein. Die amtlichen Gebühren für die Verlängerung sind mit dem Antrag innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, endet der Designschutz.
Kann die gewünschte Verlängerung erst nach Ablauf der eigentlichen Schutzdauer der jeweiligen Schutzperiode vorgenommen werden, dann ist zur üblichen Gebühr noch der amtliche Zuschlag zu entrichten. Diese beträgt 50 % der üblichen Gebühren.
Unsere angebotenen Preise verstehen sich für die fristgerechte Verlängerung eines eingetragenen Designs und pro Schutzperiode, sowie inklusive der üblichen Amtsgebühren zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fallen aber Verspätungsgebühren des Amtes für die verspätete Verlängerungen an, dann sind diese gesondert zu vergüten.
Eine Auftragsannahme steht deshalb auch unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.