Verlängerung Design Schweiz
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in der Schweiz beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
380,00 EUR
SKU
2555
Schutzdauer (Jahre) | 5 |
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notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
maximale Schutzdauer (Jahre) | 25 |
Patent- und Markenamt | IGE |
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in der Schweiz beauftragen.
Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Design- und Modellschutzes in der Schweiz um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist so um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen Desings bereit.
Nach Eintragung in das amtliche Register wird ein industrielles Design für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Datum der Hinterlegung durch ein eingetragenes gewerbliches Design geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer bis zu 4 mal um einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren verlängern lassen.
Die Verlängerung geschieht durch einen Antrag beim Amt und die rechtzeitige Zahlung der erforderlichen Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Schutzperiode, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach deren Ablauf, beim IGE eingereicht werden. Die Verlängerungsgebühr ist innerhalb derselben Fristen zu bezahlen. Wird die Gebühr nach Ablauf der Schutzperiode bezahlt, so ist eine Zuschlagsgebühr zu entrichten. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzperiode wirksam.
Unsere Preise verstehen sich pro Design, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig veranlasst werden können.