Verlängerung Design Schweden

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres Designs in Schweden beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer auf bis zu 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
980,00 EUR
SKU
2598
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtPRV
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung Ihres Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
980,00 EUR
Designschutz Verlängerung in Schweden

Verlängerung des Designschutzes in Schweden – Detaillierte Informationen und professionelle Unterstützung

Der Schutz Ihres Designs in Schweden ist ein zentraler Bestandteil, um Ihre kreativen Werke vor Nachahmung und unbefugter Nutzung zu schützen. Das schwedische Designrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre Schutzrechte für eine maximale Dauer von 25 Jahren abzusichern. Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Verlängerung Ihres Designschutzes und gewährleistet, dass keine Fristen versäumt werden.

Schutzdauer und Verlängerungsmöglichkeiten

Ein eingetragenes Design in Schweden ist zunächst für eine Dauer von 5 Jahren geschützt. Diese Schutzdauer kann viermal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, sodass eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren erreicht wird.

Der Ablauf des Verlängerungsverfahrens

Die Verlängerung eines Designschutzes in Schweden setzt eine formelle Antragstellung beim zuständigen Amt voraus. Dabei sind die erforderlichen Verlängerungsgebühren fristgerecht zu zahlen, um den Schutz zu erhalten.

Fristen und Verfahren:

  • Reguläre Antragstellung: Der Verlängerungsantrag kann frühestens 12 Monate und spätestens 6 Monate vor Ablauf der Schutzperiode gestellt werden.
  • Nachfrist: Sollte die reguläre Frist versäumt werden, besteht eine Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Schutzperiode. In diesem Fall wird eine zusätzliche Verspätungsgebühr erhoben.
  • Unwiderruflicher Schutzverlust: Erfolgt keine Verlängerung innerhalb der Nachfrist, erlischt der Designschutz unwiderruflich.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend, indem wir sämtliche Schritte für Sie übernehmen. Wir überwachen relevante Fristen, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und reichen diese beim zuständigen Amt ein. Zudem sorgen wir für die termingerechte Zahlung der Verlängerungsgebühren und kümmern uns um alle Formalitäten. Sollte es zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten mit den zuständigen Behörden kommen, übernehmen wir die Kommunikation und klären diese schnell und effizient.

Erforderliche Unterlagen und Informationen

Für die Verlängerung Ihres Designs in Schweden benötigen wir von Ihnen folgende Angaben und Unterlagen:

  • Registernummer des Designs
  • Datum der ursprünglichen Eintragung
  • Nachweise über bisherige Verlängerungen (falls zutreffend)
  • Zahlungsnachweise der Amtsgebühren

Wichtige Hinweise zur rechtzeitigen Beauftragung

Um einen reibungslosen Ablauf und den rechtzeitigen Schutz Ihrer Rechte zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 8 Monate vor Ablauf der Schutzperiode zu beauftragen. Dadurch bleibt ausreichend Zeit, um alle Unterlagen zu prüfen und die Antragstellung vorzubereiten.

Ihre Vorteile durch unsere Expertise

Mit unserer jahrelangen Erfahrung im internationalen Designschutz und einem klaren Fokus auf rechtliche Sicherheit bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Service für die Verlängerung Ihrer Designrechte in Schweden. Unser Team gewährleistet eine effiziente und reibungslose Abwicklung aller Formalitäten, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und sichern Sie Ihre Designrechte in Schweden langfristig und effektiv.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte