Verlängerung Design Polen

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Polen beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
420,00 EUR
SKU
2586
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtUPRP
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
420,00 EUR

Effiziente Verlängerung Ihres Designschutzes in Polen – Unser Service für Sie

Mit unserer Unterstützung können Sie die Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Polen unkompliziert und effizient durchführen. Wir übernehmen die fristgerechte Antragstellung und Zahlung der Verlängerungsgebühren und stellen sicher, dass Sie stets über alle relevanten Fristen informiert werden. Lassen Sie uns den gesamten Prozess der Verlängerung für Sie übernehmen.

Unsere Leistungen im Bereich der Designverlängerung in Polen

1. Sicherstellung einer fristgerechten Verlängerung:
Wir übernehmen für Sie die rechtzeitige Antragstellung zur Verlängerung des Designschutzes in Polen. Das Design kann um jeweils 5 Jahre verlängert werden, bis eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren erreicht ist. Wir sorgen dafür, dass alle Anträge fristgerecht beim zuständigen Patentamt eingereicht werden, sodass Ihr Design ohne Unterbrechung geschützt bleibt.

2. Überwachung der Schutzfrist und proaktive Benachrichtigung:
Nachdem der Antrag gestellt wurde, überwachen wir die neue Schutzdauer und informieren Sie frühzeitig über bevorstehende Verlängerungen. Dies sorgt dafür, dass Sie keine wichtigen Fristen verpassen und Ihr Design langfristig geschützt bleibt.

3. Option zur Nachzahlung bei verspäteter Verlängerung:
Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens sechs Monate nach Ablauf der Schutzperiode gestellt werden. Sollte die Verlängerungsgebühr verspätet gezahlt werden, fällt eine Zuschlagsgebühr an. Wir übernehmen die Berechnung und Abwicklung dieser Zuschlagsgebühren, um sicherzustellen, dass Ihr Design weiterhin geschützt bleibt, auch wenn eine verspätete Zahlung erforderlich ist.

4. Dokumentation und erforderliche Unterlagen:
Für die Verlängerung benötigen wir lediglich die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden, um den Verlängerungsprozess zügig abzuwickeln und Verzögerungen zu vermeiden.

5. Transparente Gebührenstruktur und Kostenerklärung:
Unsere Preise verstehen sich pro Design und pro Schutzperiode und beinhalten die erforderlichen Amtsgebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Sollten zusätzliche Zuschlagsgebühren aufgrund einer verspäteten Verlängerung anfallen, werden diese separat berechnet. Wir garantieren Ihnen eine transparente Preisstruktur ohne versteckte Kosten und klären Sie vorab über alle anfallenden Gebühren auf.

6. Frühzeitige Beauftragung für eine reibungslose Durchführung:
Um sicherzustellen, dass die Verlängerung ohne Aufschläge und rechtzeitig erfolgt, empfehlen wir Ihnen, uns frühzeitig mit der Verlängerung Ihres Designs zu beauftragen. So können wir den gesamten Prozess zügig und ohne unnötige Verzögerungen abwickeln.

Ihre Vorteile bei der Zusammenarbeit mit uns für die Designverlängerung in Polen

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und gewährleisten Sie eine lückenlose Verlängerung Ihres Designschutzes in Polen. Wir kümmern uns um alle administrativen Anforderungen und stellen sicher, dass Ihr Design jederzeit optimal geschützt ist.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte