Verlängerung Design Norwegen

Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Norwegen beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um eine weitere Periode auf bis zu höchstens 25 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres eingetragenen Designs. Mehr Details finden Sie weiter unten.
460,00 EUR
SKU
2635
Mehr Informationen
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Patent- und MarkenamtNIPO
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Tag der Anmeldung des Designs oder beanspruchter Prioritätstag:
  
460,00 EUR


Hier können Sie uns mit der Durchführung der Verlängerung Ihres eingetragenen Designs in Norwegen beauftragen.

Wir nehmen für Sie die Verlängerung des Designschutzes in Norwegen um eine weitere Schutzperiode vor. Wir überwachen die neue Schutzdauer und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Verlängerung. Die Erstreckung der Schutzdauer ist um jeweils 5 Jahre auf bis zu insgesamt 25 Jahre möglich, sofern es sich nicht um Ersatzteile handelt. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres Designs bereit.

Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design in Norwegen beträgt 25 Jahre, für Designs, die Ersatzteile betreffen, aber nur 5 Jahre. Ersatzteile sind Produkte, die für die Reparatur von komplexen Produkten verwendet werden. Die Schutzdauer berechnet sich ab dem Anmeldetag oder dem beanspruchten früheren Anmeldetag (Prioritätstag).

Nach einer Eintragung des Designs in das amtliche Register wird das Design in Norwegen zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Anmeldetag durch ein eingetragenes Designrecht geschützt. Der Rechtsinhaber kann die Schutzdauer für Designs, die keine Ersatzteile betreffen, bis zu 4 mal verlängern. Dies geschieht jeweils um einen Zeitraum von 5 Jahren, bis die Schutzdauer von insgesamt 25 Jahren erreicht ist. Die Verlängerung wird mit Ablauf der vorangegangenen Schutzdauer wirksam.

Die Verlängerung erfolgt durch einen Antrag beim Amt und die Zahlung der Verlängerungsgebühr. Der Antrag auf Erneuerung des Designrechts kann beim Patentamt frühestens in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Schutzperiode gestellt werden. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Ende der jeweiligen Schutzperiode dem Amt vorliegen. Andernfalls endet der Designschutz in Norwegen.

Die Verlängerungsgebühr ist mit der Antragstellung innerhalb derselben Frist zu bezahlen. Wird die Gebühr erst nach Ablauf der letzten Schutzperiode bezahlt, ist eine Zuschlagsgebühr zu entrichten.

Unsere Preise verstehen sich pro eingetragenem Design und pro Schutzperiode, inklusive der Amtsgebühren sowie zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. jedoch ohne die Zuschlagsgebühr im Falle einer verspäteten Verlängerung.

Eine Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragen, dass die Antragstellung und Zahlung der Amtsgebühren rechtzeitig und ohne Aufschlag veranlasst werden können.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte