Verlängerung Design in Neuseeland
Hier können Sie uns mit der Durchführung der Aufrechterhaltung Ihres Design in Neuseeland beauftragen und die Erstreckung der Schutzdauer um jeweils 5 Jahre auf bis zu 15 Jahre erlangen. Halten Sie für die Beauftragung einen Registerauszug bereit. Sie benötigen die Registernummer Ihres Designs.
500,00 EUR
SKU
2551
Wir nehmen für Sie die Aufrechterhaltung des eingetragenen gewerblichen Design in Neuseeland vor.
Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist zweimal auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.
Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim neuseeländischen Amt. Vor Ablauf von fünf Jahren nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden, ansonsten endet der Schutz.
Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.
Wir überwachen die Aufrechterhaltungsperioden und informieren Sie rechtzeitig über die bevorstehende Aufrechterhaltung. Sie können uns hier mit der Durchführung der Aufrechterhaltung beauftragen. Die Erstreckung der Schutzdauer ist zweimal auf bis zu insgesamt 15 Jahre möglich. Halten Sie für die Beauftragung die Registernummer Ihres eingetragenen gewerblichen Designs bereit.
Die Schutzdauer von 15 Jahren beginnt mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung des Designs beim neuseeländischen Amt. Vor Ablauf von fünf Jahren nach diesem Datum muss eine Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt werden, ansonsten endet der Schutz.
Eine Auftragsannahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass Sie uns so frühzeitig beauftragt haben, dass die Antragstellung und Zahlung der fälligen Amtsgebühren fristgerecht veranlasst werden kann.